Die Vererblichkeit der deliktischen Handlung
ISBN:
978-3-631-76336-0
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
11.09.2018
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
174
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Manchmal stirbt ein Schädiger nach der deliktischen Handlung, noch bevor ein Schaden eingetreten ist. Im Zeitpunkt des Erbfalls ist dann also der Tatbestand eines deliktischen Anspruchs mangels Erfolgs noch nicht erfüllt. Es besteht somit keine Schadensersatzpflicht, die vererbt werden kann. Wenn nun nach dem Tod des deliktisch Handelnden ein Schaden entsteht, ist fraglich, ob dem Geschädigten gegen den Erben Schadensersatzansprüche zustehen.
Diese Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Schadenersatzanspruch gegen die Erben entsteht, wenn der Schädiger vor Schadenseintritt verstorben ist.
Biografische Anmerkung
Lela Kornelia Donner ist Rechtsanwältin im Immobilienwirtschaftsrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier, der University of Fort Hare (Südafrika) und promovierte an der Eberhard Karls Universität Tübingen.









