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Die verfassungsrechtliche Begrenzung und rechtspolitische Perspektive der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht in Deutschland als zusätzlicher Schutzmechanismus.

Ein Vergleich mit der Rechtslage in den USA und in Südkorea.
ISBN:
978-3-428-15940-6
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
19.02.2020
Autoren:
Reihe:
Schriften zum Strafrechtsvergleich
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
283
Ladenpreis
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Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in Deutschland wurde ohne hinreichende Prüfung und Debatte schnell eingeführt, um die Allgemeinheit vor der Begehung schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten durch gefährliche Straftäter zu schützen. Im Vergleich zu den USA und Südkorea sind die Vorschriften zum Datenschutz hinsichtlich der EAÜ in Deutschland strenger. Zudem ist unter den drei Ländern in Deutschland die Dauer der EAÜ auch am kürzesten. Da die EAÜ jedoch unabhängig vom Willen der Überwachten nach Verbüßung ihrer Strafen zwangsweise angeordnet wird, stellt sich in allen drei Ländern die Frage, ob die Überwachung nicht verfassungswidrig ist. In der vorliegenden Arbeit wird vorgeschlagen, die Überwachten ähnlich wie bei einer Sicherungsverwahrung als Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit aufzufassen. Damit soll die Belastung der Überwachten minimiert werden. Durch staatliche Hilfe zur sozialen Wiedereingliederung sollen sie möglichst vollständige Freiheit im Alltagsleben ohne EAÜ zurückerlangen.
Biografische Anmerkung
Jinhwan Chang graduated with his Bachelor in »German Philology« and »Law« at the Korea University in Seoul. In 2007, he started his master course »Master of Law« (LL.M.) in the field of the criminal law. During his master course he also studied with the financial support of a Baden-Wuerttemburg scholarship at the Albert-Ludwigs University of Freiburg, Germany. In 2019 he received his doctoral degree at this university with the financial support of the DAAD under the supervision of Prof. Dr. Hans Jörg Albrecht, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law in Freiburg. Since 2020 he is working as a lecturer at the Korea University.