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Die verwaltungsprozessuale Klage im Kraftfeld zwischen materiellem Recht und Prozessrecht

ISBN:
978-3-631-62028-1
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
14.10.2011
Autoren:
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
410
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Dogmatik der verwaltungsprozessualen Klage ist geprägt sowohl durch materiellrechtliche als auch durch prozessrechtliche Determinanten. So dienen die Anfechtungsklage und die Verpflichtungsklage der Durchsetzung materiellrechtlicher Ansprüche, zugleich sind jedoch auch die prozessrechtlichen Vorgaben der VwGO in den Blick zu nehmen. Der Autor arbeitet die sich aus diesem Spannungsverhältnis ergebenden Fragen auf und entwickelt – unter eingehender Berücksichtigung rechtsgeschichtlicher Erkenntnisse, prozessrechtsvergleichender Untersuchungen (insbesondere in Bezug auf das Zivilprozessrecht) und verfassungsrechtlicher Vorgaben – einen Ansatz, der der prägenden Kraft der materiellrechtlichen subjektiven öffentlichen Rechte sowie der dienenden Rolle des Prozessrechts im Verhältnis zum materiellen Recht Rechnung trägt. Vor diesem Hintergrund können neue Erkenntnisse über die Dogmatik von Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage gewonnen werden. Behandelt werden auch Fragen der allgemeinen Gestaltungsklage, des Streitgegenstandes, der Klagebefugnis und der gesetzlich geschaffenen Verbandsklagerechte.
Biografische Anmerkung
Markus Fischer, geboren 1976, war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und dem Rechtsreferendariat in Bayreuth und Mannheim an der Universität Erlangen als wissenschaftlicher Assistent tätig. Anschließend war er Referent für Internetrecht und Glücksspielrecht bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach. 2010 wurde er an das Bundesministerium der Justiz, Dienstsitz Berlin, abgeordnet. Dort ist er Referent im Referat für Staatsorganisationsrecht und Finanzverfassungsrecht.