Die "Waldzuweisung im Brixner Kreise"
Die Entwicklung des Tiroler Forstrechts: Eine Untersuchung der Eigentumsübertragung an die politischen Gemeinden und Gemeindefraktionen im 19. Jahrhundert
Mit der allerhöchsten Entschließung vom 6. Februar 1847 verzichtete Kaiser Ferdinand auf das umstrittene Forsthoheitsrecht, das seit dem Mittelalter jedes Privateigentum an Tiroler Wäldern ohne landesfürstliche Verleihung ausschloss. Das ärarische Eigentum wurde auf die Salinen- und Montanwaldungen beschränkt, die heute zu den Bundesforsten oder den Südtiroler Landesdomänen gehören.
Im heutigen Osttiroler und Südtiroler Gebiet wurde diese grundlegende Reform 1847–1855 durch die Landgerichte und die "Waldzuweisungskommission" durchgeführt. Die Alttiroler Wälder wurden den Gemeinden übergeben; die bestehenden Nutzungsrechte durften weiter ausgeübt werden.
Diese Forschungsarbeit ist ein Beitrag zur Erklärung des alten Tiroler Forstrechts und der rechtlichen Natur der vom Kaiser "beschenkten" Rechtssubjekte: der politischen Gemeinde und der Gemeindefraktion. Diese bildet die Voraussetzung um die späteren, verschiedenen Entwicklungen der Gemeindegutsfrage im Bundesland Tirol und im Land Südtirol zu verstehen.