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Die zivilrechtliche Haftung für Kryptowerte-Whitepaper

ISBN:
978-3-16-200162-7
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
17.12.2025
Autoren:
Reihe:
Schriften zum Recht der Digitalisierung
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
404
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.

Ein unmittelbar im EU-Recht verankertes Haftungsregime für Whitepaper - diesen Ansatz verfolgt der europäische Gesetzgeber in der MiCAR. Bei der Ausgestaltung der Anspruchsgrundlagen zeigt sich jedoch ein unausgewogenes System: Einerseits ist der Haftungsrahmen übermäßig weit, da der Kreis der potenziell Haftenden - einschließlich der Mitglieder des Aufsichtsorgans - groß ist und ein ausdrückliches Verschuldenserfordernis fehlt; andererseits wird die praktische Durchsetzung von Whitepaper-Haftungsansprüchen regelmäßig an der haftungsbegründenden Kausalität scheitern, deren Nachweis ausdrücklich dem Anspruchsteller auferlegt wird. Ein weiteres Defizit besteht darin, dass trotz des Verordnungscharakters der MiCAR zentrale Fragen insbesondere zum Haftungsumfang, Mitverschulden und zur Verjährung ungeklärt bleiben und ergänzend nationales Recht herangezogen werden muss. Dieser Rückgriff steht im Widerspruch zum Harmonisierungsziel der MiCAR und wirft komplexe, im Vorfeld zu klärende international-privatrechtliche Fragen auf. Dennoch stehen Rechtsanwendern bestimmte, mit dem Europarecht vereinbare Instrumente zur Verfügung, mit denen sich einige der beschriebenen Probleme bereits de lege lata abmildern lassen. So spricht vieles dafür, dass Whitepaper-Haftungsansprüche ein ungeschriebenes Verschuldenserfordernis enthalten und dass Klägern - sofern ein deutsches Gericht zuständig ist - beim Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität Beweiserleichterungen (wenn auch keine Beweislastumkehr) in Form der Figur des aufklärungsrichtigen Verhaltens zugutekommen können.
Die Drucklegung dieser Arbeit wurde durch die Stiftung Kapitalmarktforschung für den Finanzstandort Deutschland gefördert.

Biografische Anmerkung
Geboren 1998; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Bonn und Oxford; 2023 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institute for Law and Finance der Universität Frankfurt am Main; 2025 Promotion; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.