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Eine Aufsichtsbehoerde fuer den europaeischen Kapitalmarkt

ISBN:
978-3-631-59937-2
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
05.03.2010
Autoren:
Reihe:
Europaeische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
214
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die jüngsten Verwerfungen an den Finanzmärkten haben die Aufsicht über den Kapitalmarkt erneut in den Fokus gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit und Umsetzbarkeit einer zentralen Aufsichtsbehörde für den europäischen Kapitalmarkt mit neuer Aktualität. Aufgrund umfangreicher Aktivitäten des europäischen Gesetzgebers in den letzten zehn Jahren ist die Kapitalmarktaufsicht maßgeblich durch europäisches Recht geprägt. Allerdings wird sie weiter durch nationale Behörden ausgeübt. Eine eigenständige europäische Aufsichtsbehörde hat sich politisch bisher nicht durchsetzen lassen. Die Entwicklungsgeschichte der Kapitalmarktaufsicht in Deutschland und der Europäischen Union belegt jedoch, dass eine einheitliche Aufsichtstätigkeit früher oder später die Zuständigkeit einer einzelnen Behörde bedingt. Die rechtsvergleichende Betrachtung der Entstehungsgeschichte der Securities and Exchange Commission (SEC) in den USA zeigt, dass diese zentrale Aufsichtsbehörde mit ihren weitreichenden Befugnissen gegen erheblichen Widerstand aus Politik und Finanzwirtschaft durchgesetzt werden musste. Auch wenn sich auf europäischer Ebene durch die Schaffung des European Securities Committee (ESC) und des Committee of European Securities Regulators (CESR) inzwischen gewisse Aufsichtsfunktionen institutionalisiert haben, bestehen weiter Defizite bei der einheitlichen Anwendung des gemeinschaftlichen Kapitalmarktrechts. Diese Defizite können durch eine europäische Kapitalmarktaufsichtsbehörde überwunden werden. Die Schaffung einer solchen Aufsichtsbehörde ist sowohl erforderlich als auch europarechtlich möglich.
Biografische Anmerkung
Der Autor: Martin Lembke, geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft in Konstanz 1993-1998; Referendariat in Freiburg im Breisgau 1998-2000; seit 2002 Rechtsanwalt in einer international ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart.