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Einschraenkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit durch Arbeitnehmervertreter im deutsch-amerikanischen Vergleich

ISBN:
978-3-631-56384-7
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
10.10.2008
Autoren:
Bearbeiter:
Reihe:
Studien zum Arbeitsrecht und zur Arbeitsrechtsvergleichung
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
308
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit durch Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu reduzieren, ist eine häufig erhobene Forderung. Um einer Benachteiligung des Standorts Deutschland entgegenzuwirken, sei eine Lockerung arbeitsrechtlicher Bestimmungen unausweichlich. Die Autorin untersucht die Frage: "Wie viel Entscheidungsfreiheit verbleibt Unternehmen in Deutschland?" unter dem Blickwinkel eines Vergleichs mit der Unternehmerfreiheit in den USA – dem Land, dem man gemeinhin eine aus Unternehmersicht vorbildliche arbeitsrechtliche Lage nachsagt. Die Analyse orientiert sich an der Leitfrage der Existenz und der Funktionsweise von Institutionen zur Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Ergänzt durch empirische Untersuchungen wird bewertet, in welchem Land tatsächlich mehr unternehmerische Freiheit bleibt. Charakteristika, Schwächen und Stärken der Systeme in beiden Ländern werden aus Sicht des jeweils anderen Systems betrachtet. Am Ende wird deutlich, wie sehr sich zwei Rechtssysteme, die auf den ersten Blick unterschiedlicher nicht sein könnten, bei funktionaler Betrachtung ähneln.
Biografische Anmerkung
Die Autorin: Carolin Siegrist, LL.M. (NYU) wurde in Frankfurt am Main geboren. Während ihres Studiums an der Universität Frankfurt am Main und der New York University befasste sie sich schwerpunktmäßig mit verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts. Sie ist als Rechtsanwältin in New York und in Deutschland zugelassen und arbeitet seit Ende 2005 in einer international tätigen Kanzlei in München.