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Ermittlungsbefugnisse der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 im Verhaeltnis zum Schutz der Unternehmen – ein ausgewogenes System?

ISBN:
978-3-631-59290-8
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
18.08.2009
Autoren:
Reihe:
Europaeische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
230
Ladenpreis
81,05EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Diese Arbeit nimmt den Bedeutungszuwachs der Verfahrensrechte in der Kartellverfahrensordnung zum Anlass für eine Untersuchung, welche Konsequenzen sich für Unternehmen aus der Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Kommission ergeben. Die Untersuchung berücksichtigt die drei Ermittlungsbefugnisse, denen in der Praxis der Kommission die größte Bedeutung zugemessen wird. Dies sind das Auskunftsrecht, das Nachprüfungsrecht bei Unternehmen und das Nachprüfungsrecht in «anderen Räumlichkeiten». Eine Bestandsaufnahme stellt die jeweiligen Normen dar und arbeitet die bereits existierenden Grundsätze im Bereich der Ermittlungsbefugnisse und der Verteidigungsrechte heraus. Sodann wird deren Entwicklung mit den korrespondierenden Vorschriften der (alten) VO Nr. 17/62 verglichen. Als Kernpunkt werden aktuelle Probleme bei der Anwendung dieser Normen analysiert. Zentrale Frage ist jeweils, ob der Zuwachs der Befugnisse seitens der Kommission einen «gerechten» Ausgleich im Hinblick auf die Verteidigungsrechte der Unternehmen erfahren hat. Anwendungsprobleme aus der Praxis der Kartellbehörden und der betroffenen Unternehmen werden anhand der bereits ergangenen Rechtsprechung untersucht.
Biografische Anmerkung
Der Autor: Peter Karl Koch hat an der Universität Heidelberg studiert. Das Referendariat hat er im OLG-Bezirk Karlsruhe absolviert. Daran hat sich ein einjähriger Masterstudiengang am Trinity College in Dublin angeschlossen, in dessen Rahmen er den LL.M. erwarb.