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Finfluencing

Die aufsichtsrechtliche Einordnung des Phänomens der Finanz-Influencer
ISBN:
978-3-16-200768-1
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
16.09.2026
Autoren:
Reihe:
Schriften zum Recht der Digitalisierung
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
432
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.

Die Digitalisierung hat die Kommunikation an Finanzmärkten grundlegend verändert. Während früher Finanzanalysten, Berater und Journalisten zentrale Informationsquellen für Privatanleger waren, treten heute verstärkt Finanz-Influencer in sozialen Medien auf und prägen die Meinungsbildung von Kleinanlegern. Jan Sehorz ordnet ihre Tätigkeit im europäischen und deutschen Finanzmarktaufsichtsrecht ein und verbindet sozialwissenschaftliche Erkenntnisse mit einer rechtlichen Analyse der Anwendbarkeit einschlägiger Vorschriften für Finanzinstrumente und Kryptowerte.
Ausgehend vom sozialwissenschaftlichen Konzept der Meinungsführer werden Finanz-Influencer als neuer Typus identifiziert und anhand empirischer Befunde sowie behördlicher Definitionsansätze näher bestimmt. Ebenso wird das Phänomen des „Finfluencings" durch Analyse der Geschäftsmodelle von Finanz-Influencern erschlossen. Angesichts von Vorwürfen einer Tätigkeit im regulatorischen Graubereich beleuchtet die Arbeit medien- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit finanzaufsichtsrechtliche Tatbestände wie Anlageempfehlung, Marktmanipulation, Anlageberatung, Anlagevermittlung und Marketingmitteilungen auf die Aktivitäten von Finanz-Influencern Anwendung finden. Darauf aufbauend werden relevante Pflichten sowie präventive und repressive Befugnisse der Aufsichtsbehörden dargestellt, wobei stets ein Vergleich zwischen den Regimen für Finanzinstrumente und Kryptowerte erfolgt. Abschließend zeigt der Autor einen regulatorischen Handlungsbedarf auf, um den Schutz von Kleinanlegern im digitalen Informationsumfeld zu gewährleisten.

Biografische Anmerkung
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main; 2021 Erste Juristische Prüfung; 2026 Promotion; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Bürgerliches Recht, Finanzmarktregulierung, Bank- und Währungsrecht der Goethe-Universität Frankfurt a.M.; Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main.