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Gemeinnützige Familienstiftung

Die Grenzen der steuerlichen Gemeinnützigkeit einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts bei privatnütziger Versorgung der Stifterfamilie – Zur Auslegung des § 58 Nr. 5 AO
ISBN:
978-3-631-55830-0
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
28.09.2006
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
333
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Deutschland erlebt zurzeit eine Renaissance der Stiftungskultur. Eine insbesondere unter steuerlichen Aspekten interessante Gestaltung ist die «gemeinnützige Familienstiftung». Dahinter steht der Wunsch vieler Stifter, steuerbegünstigte Zwecke zu fördern und zugleich die rein privatnützige Versorgung der Stifterfamilie sicherzustellen. Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts die Stifterfamilie finanziell unterstützen darf, ohne die Anerkennung als steuerlich gemeinnützig und die daran anknüpfenden steuerlichen Vergünstigungen zu gefährden. Im Zentrum der Arbeit steht die Vorschrift des § 58 Nr. 5 AO. Danach wird die Steuervergünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Stiftung einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren. Die Arbeit widmet sich insbesondere dem Angemessenheitserfordernis und der Frage, ob und in welchem Umfang Stiftungserträge über die Grenzen des § 58 Nr. 5 AO hinaus für die Versorgung der Stifterfamilie verwendet werden dürfen.
Biografische Anmerkung
Der Autor: Christian Kirchhain, geboren 1974; 1994 Abitur am Aloisiuskolleg Bonn-Bad Godesberg; 1995-1999 Studium der Rechtswissenschaften in Münster; 2000 Erstes Staatsexamen; 2000-2001 Studiengang Steuerwissenschaften an der Universität Osnabrück (LL.M. Taxation); ab 2004 Referendariat in Rheinland-Pfalz mit Stationen u. a. in einer renommierten Bonner Steuerrechtskanzlei und in der Praxisgruppe Private Clients einer internationalen Anwaltssozietät in Mannheim; 2006 Zweites Staatsexamen.