Facebook Pixel

Gemeinsame Verantwortlichkeit

Entstehung, Ausgestaltung und Rechtsfolgen des Innenverhältnisses gemäß Art. 26 DSGVO
ISBN:
978-3-658-36011-5
Auflage:
1. Aufl. 2021
Verlag:
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
11.12.2021
Autoren:
Reihe:
Juridicum – Schriften zum Medien-, Informations- und Datenrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
447
Ladenpreis
123,35 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 5-10 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Datenverarbeitungen finden im 21. Jahrhundert ubiquitär statt. Das neue Datenschutzrecht hält zur Erfassung der oft multipolaren Datenverarbeitungen in Art. 26 DSGVO das Instrument gemeinsamer Verantwortlichkeit parat. Dessen Tatbestand und Rechtsfolgen sind oft unklar. In Anbetracht der legislativen Lücken untersucht diese Arbeit das Innenverhältnis zwischen mehreren gemeinsamen Verantwortlichen im System des Unionssekundärrechts. Besondere Berücksichtigung findet dabei die tatbestandliche Begründung des Art. 26 Abs. 1 S. 1 DSGVO in Anlehnung an die bislang ergangene Judikatur des EuGH in den Rechtssachen Fanpages, Zeugen Jehovas und Fashion ID. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Eruierung formeller sowie materieller Voraussetzungen der internen Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 2 DSGVO. Schließlich begutachtet die Arbeit die Rechtsfolgen im Innenverhältnis gemeinsamer Verantwortlichkeit. Dabei werden nach der Bestimmung des anwendbaren Sachrechts ein Anspruch auf Abschluss derinternen Vereinbarung, Zahlungs-, Auskunfts- sowie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche erarbeitet. Die Arbeit schließt im Kontext der sog. "privacy litigation" mit Untersuchungen zu Gerichtsständen und Gerichtsstandsvereinbarungen im Geltungsregime der DSGVO.
Biografische Anmerkung
Der Autor Ruben Schneider war von 2019 bis 2021 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht der Universität Bonn. Seit Februar 2021 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.