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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. OWiG

ISBN:
978-3-406-79850-4
Auflage:
19., neubearbeitete Auflage
Verlag:
C.H.Beck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
22.02.2024
Reihe:
Beck'sche Kurz-Kommentare
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
1748
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Zum Werk
Dieser bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch
  • übersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene Erläuterungen
  • Beschränkung auf aktuelle Fragen
  • vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums
  • besonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen

Vorteile auf einen Blick
  • Referenzwerk für alle Verfahrensbeteiligten
  • praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich fundiert
  • handlich und kompakt

Zur Neuauflage
Die 19. Auflage befindet sich auf dem Stand Herbst 2023 und verarbeitet alle Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes seit Erscheinen der Vorauflage, so u.a.
  • 60. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland v. 30.11.2020
  • 61. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches - Umsetzung der RL (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates v. 10.3.2021
  • Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG v. 27.5.2020 v. 30.3.2021
  • Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 25.6.2021
  • Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änd. weiterer Vorschriften v. 5.10.2021
  • Zweites Gesetz zur Änd. schifffahrtsrechtlicher Vorschriften v. 14.3.2023
  • u.v.m.

Zielgruppe
Für Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.