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Gewaltenteilung im digitalen Staat

Verfassungsrechtliche Maßgaben an die Digitalisierung der Dritten Gewalt
ISBN:
978-3-16-200390-4
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
30.08.2026
Autoren:
Reihe:
Schriften zum Recht der Digitalisierung
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
320
Ladenpreis
87,40 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Digitalisierung führt im Bereich der Rechtsprechung zu tiefgreifenden Veränderungen. Die richterliche Tätigkeit ist durch den Einsatz von Fachanwendungen und die flächendeckende Einführung der eAkte an allen Gerichten bis spätestens 1. Januar 2026 zunehmend technisch durchdrungen. Für die Organisation der Digitalisierung sind zentrale IT-Dienstleister erforderlich, die Aufgaben im Bereich der Datenhaltung und des Rechenzentrumsbetriebs erfüllen. In den meisten Ländern sind hierfür auch im Bereich der Gerichte die zentralen IT-Dienstleister der allgemeinen Verwaltung verantwortlich. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, inwiefern derartige Organisationsmodelle mit dem Gewaltenteilungsprinzip vereinbar sind. Von zentraler Bedeutung ist der Grundsatz der organisatorischen Selbstständigkeit der Gerichte aus Art. 20 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Art. 92 GG. Um eine unzulässige Verflechtung zwischen Gerichten und Verwaltungen zu vermeiden, legt Frederik Thomasen Mindestanforderungen für die Trennung ihrer IT-Infrastrukturen fest. Daneben birgt die Digitalisierung neue Gefahren für die nach Art. 97 GG geschützte richterliche Unabhängigkeit. Eine Gefährdung droht einerseits durch den Einsatz von Software als digitales Arbeitsmittel, insbesondere durch den Einsatz automatisierender Software sowie Anwendungen, die Methoden der künstlichen Intelligenz zur Unterstützung der richterlichen Entscheidungsfindung nutzen. Andererseits folgt eine Gefahr aus neuen Möglichkeiten des Zugriffes auf richterliche Daten. Im Anschluss entwickelt der Autor grundlegende Maßnahmen, um die richterliche Unabhängigkeit vor diesen Gefahren zu schützen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Kontrolle der Datenverarbeitung durch mit Richtern besetzte IT-Kontrollkommissionen.
Biografische Anmerkung
Geboren 1998; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel; 2022 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Kiel; 2025 Promotion; Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.