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Grundlagen der Eingruppierung TVöD und TV-L

Das aktuelle Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst
ISBN:
978-3-8029-1607-6
Verlag:
Walhalla und Praetoria
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
11.08.2025
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
136
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Rechtssicher eingruppieren Erst ein fehlerfreier Umgang mit den tarifrechtlichen Vorgaben ermöglicht eine korrekte Zuordnung eines Tarifbeschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Daher ist es unerlässlich, vor allem die Kernvorschriften der Eingruppierung gem. § 12 TVöD/TV-L zu verstehen und praxisgerecht umzusetzen. Hier setzt dieser Fachratgeber an: Mithilfe von zahlreichen Hinweisen, Grafiken und Beispielen aus der Rechtsprechung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Eingruppierung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes von Bund, Länder und Kommunen vermittelt. Ausführlich werden dargestellt: Grundlagen der Bewertung der Arbeit Basisregeln zur Eingruppierung nach TVöD und TV-L Bildung von Arbeitsvorgängen Feststellung der Zeitanteile der auszuübenden Tätigkeit Hinweise zum Weg zur Eingruppierung Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung
Biografische Anmerkung
Annett Gamisch, Diplom-Betriebswirtin (BA) für öffentliche Wirtschaft, Schwerpunkt Versorgungswirtschaft; Trainerausbildung; langjährige Erfahrung in der Eingruppierung und Stellenbeschreibung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst; Geschäftsführerin des Instituts für PersonalWirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, das den öffentlichen und kirchlichen Dienst schult und personalwirtschaftlich berät. Thomas Mohr, Ass. jur., Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Öffentliches Recht, Referent für Tarifrecht des Instituts für Personalwirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, Berater in Eingruppierungsfragen und in der Erstellung von Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen für den öffentlichen und kirchlichen Dienst.