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Grundrechtswandel

Zum Verhältnis von Recht und Gesellschaft
ISBN:
978-3-16-200296-9
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
30.11.2026
Autoren:
Reihe:
Grundlagen der Rechtswissenschaft
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
250
Ladenpreis
87,40 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Während sich eine offene Gesellschaft fortlaufend wandelt, stehen Grundrechte für rechtliche Kontinuität und Beständigkeit. Mit zunehmendem Alter des Grundgesetzes rückt die Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Wandels im Bereich der Grundrechte stärker in den Fokus. Die Auseinandersetzung um die gleichgeschlechtliche Ehe hat dies jüngst verdeutlicht. Der Verfassungs- bzw. Grundrechtswandel wird herkömmlich oftmals als Problem der Gewaltenteilung oder Frage der Interpretationsmethoden diskutiert. Markus Gaßner hingegen setzt auf der Ebene der Grundrechtstheorie an, um unproduktive Dualismen zu vermeiden. Dazu stellt er einem verbreiteten etatistisch-positivistischen Verständnis der Grundrechte die grundrechtstheoretische These einer gesellschaftlichen Mittelbarkeit der Grundrechte entgegen. Grundrechte schützen demnach die Eigennormativität und Eigendynamik gesellschaftlicher Institutionen und Praxisfelder. Grundrechtswandel bringt sodann eine Inhaltsänderung der Grundrechte durch die evolutionären Effekte ihrer Ausübung auf die geschützten gesellschaftlichen Institutionen mit sich. Auf dieser Grundlage werden Rolle und Funktion von Verfassungsgesetzgebung und Verfassungsgerichtsbarkeit sowie methodische Fragen neu rekonstruiert. Der Verfassungsgesetzgeber gibt den Text der Grundrechte vor, aber nicht deren Bedeutung. An die Stelle einer politischen Festschreibung rückt aber auch nicht einfach eine verfassungsgerichtliche Fortschreibung - vielmehr erfolgt die Interpretation der Grundrechte primär durch soziale Praxis, an die die rechtliche Interpretation responsiv anschließen muss.
Biografische Anmerkung
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt a.M.; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie der Universität Gießen; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Frankfurt, Beamter im Landesdienst.