Handbuch des Deutschen Staatsrechts
ISBN:
978-3-16-147011-0
Auflage:
Unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1930/1932
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
13.07.1998
Herausgeber:
Bearbeiter:
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
1537
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Das in der Zeit von 1930-1932 in mehreren Lieferungen erschienene Handbuch des Deutschen Staatsrechts ist ein 'Klassiker'. Es ist seit vielen Jahren vergriffen und wird jetzt als unveränderter Nachdruck wieder zugänglich gemacht. Dem Nachdruck hinzugefügt ist eine Einführung von Walter Pauly, die die Entstehungsgeschichte des Handbuches näher beleuchtet und dessen bleibenden Wert unterstreicht.
"Indem das Handbuch nicht nur die Summe des geltenden Staatsrechts in Reich und Ländern zieht, sondern überdies Debatten der geschilderten Art teils dokumentiert, teils selbst bestreitet, leistet es einen bleibenden Beitrag zum Verständnis des Typus parlamentarisch-rechtsstaatlicher Verfassung. In Bereichen, in denen sich die Weimarer Reichsverfassung und das Bonner Grundgesetz weitgehend entsprechen, ist das Handbuch dogmengeschichtlich von hohem Wert. Die Stoffbehandlung des Handbuches besticht dabei insbesondere durch den nahezu vollständigen Verzicht auf Abwägungsformeln. In Bereichen hingegen, in denen sich beide Verfassungsordnungen deutlich unterscheiden, wie etwa hinsichtlich plebiszitärer Elemente, vermittelt das Handbuch Einsichten in abweichende Gestaltungsmöglichkeiten, die zum Teil wieder ausgeschöpft werden könnten. Vor allem aber ist das Handbuch heute ein zentrales Dokument deutscher Verfassungs- und Wissenschaftsgeschichte im zwanzigsten Jahrhundert."
Walter Pauly in der Einführung
"Indem das Handbuch nicht nur die Summe des geltenden Staatsrechts in Reich und Ländern zieht, sondern überdies Debatten der geschilderten Art teils dokumentiert, teils selbst bestreitet, leistet es einen bleibenden Beitrag zum Verständnis des Typus parlamentarisch-rechtsstaatlicher Verfassung. In Bereichen, in denen sich die Weimarer Reichsverfassung und das Bonner Grundgesetz weitgehend entsprechen, ist das Handbuch dogmengeschichtlich von hohem Wert. Die Stoffbehandlung des Handbuches besticht dabei insbesondere durch den nahezu vollständigen Verzicht auf Abwägungsformeln. In Bereichen hingegen, in denen sich beide Verfassungsordnungen deutlich unterscheiden, wie etwa hinsichtlich plebiszitärer Elemente, vermittelt das Handbuch Einsichten in abweichende Gestaltungsmöglichkeiten, die zum Teil wieder ausgeschöpft werden könnten. Vor allem aber ist das Handbuch heute ein zentrales Dokument deutscher Verfassungs- und Wissenschaftsgeschichte im zwanzigsten Jahrhundert."
Walter Pauly in der Einführung
Schlagwörter
Biografische Anmerkung
Walter Pauly (Einleitung von)
ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie und Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Richard Thoma (Herausgegeben von)
1900 Promotion; 1906 Habilitation; 1911 - 1928 Lehrstuhl in Heidelberg und 1928 - 1945 in Bonn; zusammen mit Gerhard Anschütz Herausgeber des Handbuchs des Deutschen Staatsrechts (2 Bde., 1930/1932); 1948/49 Berater und Gutachter des Parlamentarischen Rates.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie und Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Richard Thoma (Herausgegeben von)
1900 Promotion; 1906 Habilitation; 1911 - 1928 Lehrstuhl in Heidelberg und 1928 - 1945 in Bonn; zusammen mit Gerhard Anschütz Herausgeber des Handbuchs des Deutschen Staatsrechts (2 Bde., 1930/1932); 1948/49 Berater und Gutachter des Parlamentarischen Rates.









