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Seit 1.1.2022 ist das neue Sterbeverfügungsgesetzt in Kraft. Was bedeuten die neuen Regelungen zum Freitod für die Organisation in Pflegeheimen und Krankenanstalten? Welches Personal darf für die Unterstützung beim assistierten Suizid eingesetzt werden? Darf mit dem Angebot von Sterbehilfe geworben werden? Darf Sterbehilfevereinen der Zutritt verweigert und das Mitbringen der Präparate verboten werden? Als Führungskraft im Gesundheitswesen müssen Sie über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben lückenlos und praxisgerecht informiert sein. Nur so können Sie optimale Rahmenbedingungen schaffen, um die Sicherheit und Qualität zu verbessern und Abläufe effizient und effektiv zu gestalten. Alle Informationen und Arbeitshilfen, die Sie dazu brauchen, finden Sie in der top-aktuellen Arbeitshilfe „Handbuch für Gesundheitseinrichtungen“. Ihre Vorteile: Sie kennen die geltende Rechtslage und handeln entsprechend aktueller Anforderungen in den Bereichen Sterbehilfe, Qualitäts- und Hygienemanagement, Pflegedokumentation, Datenschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz uam. Sie sind mit dem Kompetenz- und Tätigkeitsbereich der einzelnen Pflegeberufe vertraut und halten alle berufsrechtlichen Rahmenbedingungen ein (GuKG, GuK-AV, MAB-Gesetz). Sie lernen wirksame Techniken zur Konfliktlösung in Gruppen kennen und wissen, wie Sie dazugewonnene mediative Kompetenzen im Beschwerdemanagement anwenden.