Handbuch Mittelständische Unternehmen
Nomen est omen!
Das Handbuch Mittelständische Unternehmen deckt als Komplettwerk alle für die Praxis relevanten Themen rund um Kapital- und Personengesellschaften ab. Hier finden Sie eine umfassende und fundierte Darstellung aller Beratungssituationen - von der Gründung bis zur Liquidation.
Ihr Vorteil
Neben steuerlichen Besonderheiten werden auch gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Themen behandelt. Ergänzt um Hinweise zur Rechnungslegung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- Gesellschafts,- Steuer,- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Rechnungslegung, Abschluss- und andere Prüfungen, Existenzgründung, Unternehmensbewertung, Umwandlungs- und Insolvenzrecht
- Betriebswirtschaftliche Besonderheiten
Print war gestern!
Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo enthalten
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mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht
Neu in der 167. Aktualisierung (Januar 2025) u. a.:
Aktuelles - Änderungen im UmwStG nach dem Jahressteuergesetz 2024
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (Gesetz vom 2.12.2024, BGBl. I 2024 Nr. 387) wurden u.a. verschiedene Änderungen im Umwandlungssteuergesetz vorgenommen. Diese Änderungen, die z.T. steuerverschärfend sind und z.T. auch eine Korrektur der Rechtsprechung des BFH vorsehen, werden im Überblick dargestellt und einer ersten Analyse unterzogen.
Am 2.1.2025 hat das BMF den überarbeiteten UmwSt-Erlass 2025 (BMF vom 2.1.2025, IV C 2 – S 1978/00035/020/040) veröffentlicht, der nach Rz. 00.04a UmwSt-Erlass n.F. auf alle offenen Fälle Anwendung findet und insoweit den UmwSt-Erlass 2011 (BMF vom 11.11.2011, IC C 2 – S 1978/-b/08/10001, BStBl I 2011, 1314) ersetzt. Hat sich die Rechtslage zwischen Verwirklichung des Besteuerungstatbestands und dem 2.1.2025 maßgeblich geändert, gilt dies nach Rz. 00.04a UmwSt-Erlass n.F. nur, soweit der UmwSt-Erlass n.F. zu der im Einzelfall maßgeblichen Rechtslage nicht in Widerspruch steht.
Professor Dr. Hans Ott, Diplom-Kaufmann, Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater.