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Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz

Kommentar
ISBN:
978-3-88061-810-7
Auflage:
Stand: inkl. 21. Nachlief. Sep. 2025
Verlag:
KSV Medien Wiesbaden
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.01.1989
Format:
Loseblattwerk
Seitenanzahl:
1062
Ladenpreis
101,80 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Seit dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz von 1983 und Novellierungen des Hessischen Datenschutzgesetzes und des Budesdatenschutzgesetzes ist das Thema Datenschutz einer ständigen Bewegung ausgesetzt: in Bundes- und Landesgesetzen wurden eine Vielzahl bereichsspezifischer Normen geschaffen, und die DSGVO, gültig seit 25.5.2018, veränderte auch die Datenschutzregelungen auf Bundes- und Landesebene. Die Verlagsausgabe "Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz" ist zugleich Praxis-Kommentar und Nachschlagewerk zugleich. Neben der Erläuterung der Paragraphen des HDSIG enthält das Werk vielfältige Hinweise auf die Handhabung themenspezifischer Normen ebenso wie auf die Anwendungsunterschiede zwischen DSGVO, Bundes- und Landesdatenschutzgesetz. Ergänzt wird die Ausgabe durch einen umfassenden Anhang datenschutzrechtlich relevanter Rechtsvorschriften des Landes und des Bundes. Das Werk richtet sich an den kommunalen Bereich, dessen Datenschutz- und EDV-Beauftragte, die gesamte staatliche Verwaltung, Gerichte, Rechtsanwälte, Bildungseinrichtungen, Firmen, Verbände, Institutionen, deren Datenschutz- und EDV-Beauftragte, Notare und Sachverständige. Von Hans-Hermann Schild, ehem. Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden begründet, wird der Kommentar von einem namhaften Autorenteam fortgeführt: Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit a. D. Barbara Dembowski, Ministerialrätin a. D. (†), Dr. Friedrichsen, Regierungsräting, Dr. Nils Gaebel, Regierungsdirektor, Jens Kirch, Oberregierungsrat, Dr. Robert Piendl, Ministerialrat, Dr. Sebastian Rapp, Sebastian Rettig, Regierungsrat, Oberregierungsrat, Cornelia Topp, ltd. Ministerialrätin a. D., Martin Wedekind, LL.M., Regierungsrat, alle beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, sowie Maria Christina Rost, Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt, und Florian Strutwolf, M.A., Regierungsrat, Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, und Hans-Hermann Schild selbst, bieten die Gewähr für eine kompetente, zuverlässige Aufbereitung der Rechtsmaterie.