IDW Prüfungshinweis: Prüfung von zusätzlichen Abschlusselementen (IDW PH 9.960.2)
ISBN:
978-3-8021-1537-0
Auflage:
Auflage
Verlag:
IDW Verlag GmbH
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
15.04.2010
Reihe:
IDW Verlautbarungen
Format:
Heft
Seitenanzahl:
4
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Dieser IDW Prüfungshinweis betrifft die gesetzliche Prüfung von zusätzlichen Abschlusselementen, die aufgrund der besonderen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 vom 29.04.2004 zur Umsetzung der Prospektrichtlinie (Prospekt-VO) aus geprüften handelsrechtlichen Jahres- oder Konzernabschlüssen abgeleitet worden sind.
Nach der ProspektVO müssen die geprüften Abschlüsse, die nach nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt wurden, in bestimmten Fällen neben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang auch eine Kapitalflussrechnung bzw. Eigenkapitalveränderungsrechnung (zusätzliche Abschlusselemente) enthalten.
Sofern die geprüften Abschlüsse diese Bestandteile nicht enthalten, sind sie aufgrund der Anforderungen der ProspektVO vom Emittenten nachträglich aufzustellen. Einer Neuaufstellung des jeweiligen Abschlusses bedarf es nach dem Konzept der ProspektVO zur Verwendung historischer Abschlüsse nicht, da bereits der den zusätzlichen Abschlusselementen zugrunde liegende Jahres- oder Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Durch die zusätzlichen Abschlusselemente wird diese Aussage nicht verändert. Die zusätzlichen Abschlusselemente ergänzen lediglich den zugrunde liegenden Jahresabschluss/Konzernabschluss um die nach der ProspektVO erforderlichen Bestandteile.
Die zusätzlichen Abschlusselemente werden durch Ableitung aus den jeweiligen Abschlüssen sowie der zugrunde liegenden Buchführung in Übereinstimmung mit den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei ist der Wertaufhellungszeitraum maßgeblich, der dem jeweiligen Abschluss zugrunde liegt.
Im Fall der Ergänzung handelsrechtlicher Konzernabschlüsse haben die zusätzlichen Abschlusselemente neben den Posten des Geschäftsjahres auch die Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres zu enthalten.
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