IDW RS HFA 15, Stand: 01.03.2006
ISBN:
978-3-8021-1623-0
Auflage:
Auflage
Verlag:
IDW Verlag GmbH
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
15.04.2010
Reihe:
IDW Verlautbarungen
Format:
Heft
Seitenanzahl:
6
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Mit der Umsetzung des Kyoto-Protokolls hat innerhalb der EU am 01.01.2005 der Handel mit Emissionsberechtigungen begonnen. Rechtliche Grundlage hierfür ist auf europäischer Ebene die Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Gemeinschaft. Umgesetzt wurde diese EU-Richtlinie in Deutschland durch das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG) sowie durch das Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005€“2007 (Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007).
Durch das Emissionshandelssystem soll eine wirtschaftliche Basis geschaffen werden, um den Ausstoß von Treibhausgasen bei den Unternehmen zu reduzieren, die dies am kostengünstigsten erreichen können. Den Wirtschaftssektoren und jeder betroffenen Produktionsanlage wurden konkrete Schadstoffminderungsziele zugeordnet und in diesem Umfang werden Emissionsberechtigungen für die erste Zuteilungsperiode (2005-2007) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ausgegeben werden die Emissionsberechtigungen grundsätzlich jeweils am 28.02. für das laufende Kalenderjahr. Die Emissionsberechtigungen sind handelbar. Unterschreitet das Unternehmen aufgrund geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung der ausgestoßenen Treibhausgase das zugeteilte Schadstoffminderungsvolumen, kann es nicht benötigte Emissionsberechtigungen am Markt verkaufen. Sofern ein Unternehmen für seine Treibhausgasemissionen nicht die entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen vorweisen kann, muss es Emissionsberechtigungen am Markt zukaufen. Die betroffenen Unternehmen sind dazu verpflichtet, bis zum 30.04. des folgenden Jahres eine dem Treibhausgasausstoß im Vorjahr entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen zurückzugeben.
Sofern ein Unternehmen zu diesem Zeitpunkt über zu wenig Emissionsberechtigungen verfügt, um seine Emissionen abzudecken, werden Sanktionen fällig, in der ersten Handelsperiode 2005-2007 40 EUR pro Tonne Kohlendioxidäquivalent. Die Verpflichtung zur Abgabe der fehlenden Emissionsberechtigungen bleibt auch nach Zahlung dieses Betrags bestehen.
Gegenstand der vorliegenden IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung ist die Bilanzierung von Emissionsberechtigungen i.S.d. TEHG und von Verpflichtungen zur Abgabe solcher Emissionsberechtigungen in einem handelsrechtlichen Abschluss.
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