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IDW Steuerhinweis: Ermittlung der Eigenkapitalquote für Zwecke der Zinsschranke im Sinne des § 4h EStG (IDW Steuerhinweis 1/2010)

Stand: 01.03.2010
ISBN:
978-3-8021-1657-5
Auflage:
1. Auflage
Verlag:
IDW Verlag GmbH
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
07.06.2010
Reihe:
IDW Verlautbarungen
Format:
Heft
Seitenanzahl:
22
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IDW Steuerhinweis: Ermittlung der Eigenkapitalquote für Zwecke der Zinsschranke im Sinne des § 4h EStG (IDW Steuerhinweis 1/2010) Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs als Betriebsausgaben abziehbar in Höhe des Zinsertrags, darüber hinaus nur bis zur Höhe von 30 % des um die Zinsaufwendungen und um die nach § 6 Abs. 2 Satz 1, Abs. 2a Satz 2 und § 7 EStG abgesetzten Beträge erhöhten sowie um die Zinserträge verminderten maßgeblichen Gewinns. Die Zinsschranke findet nach § 4h Abs. 2 Satz 1 EStG, zuletzt geändert durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 - vorbehaltlich des § 8a Abs. 2 bzw. 3 KStG - keine Anwendung, wenn der Betrag der Zinsaufwendungen, soweit er den Betrag der Zinserträge übersteigt, weniger als 3 Mio. EUR beträgt, der Betrieb nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört oder der Betrieb zu einem Konzern gehört und seine Eigenkapitalquote am vorangegangenen Abschlussstichtag gleich hoch oder höher ist als die des Konzerns (Eigenkapitalvergleich). Ein Unterschreiten der Eigenkapitalquote des Konzerns um bis zu zwei Prozentpunkte ist unschädlich. Für den Eigenkapitalvergleich (sog. Escape-Klausel) sind verschiedene, in § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c Satz 4 Halbsatz 2 bis Satz 7 EStG im Einzelnen geregelte, steuerliche Korrekturen bzw. Modifikationen erforderlich, die in einer sog. Nebenrechnung vorzunehmen sind. Wurde der Jahresabschluss oder Einzelabschluss des Betriebs nicht nach denselben Rechnungslegungsstandards wie der Konzernabschluss aufgestellt, ist die Eigenkapitalquote des Betriebs in einer Überleitungsrechnung nach den für den Konzernabschluss geltenden Rechnungslegungsstandards zu ermitteln (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c Satz 11 EStG). Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 04.07.2008 zur Auslegung des § 4h EStG Stellung genommen. Gegenstand dieses IDW Steuerhinweises sind Einzelfragen in Zusammenhang mit diesem Eigenkapitalvergleich einschließlich Nebenrechnung und Überleitungsrechnung. Es werden Grundsätze dargestellt, nach denen die Überleitungsrechnung sachgerecht erstellt werden kann. Die Frage, ob eine Steuerrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB zu bilden ist, wird in dem vorliegenden IDW Steuerhinweis nicht behandelt. Soweit die dargestellten Grundsätze von den Verlautbarungen der Finanzverwaltung abweichen, wird darauf hingewiesen. Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen auch Fragen zum Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).