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J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz... / §§ 164-240a

(Stellvertretung, Zustimmung, Fristen, Verjährung, Selbsthilfe, Sicherheitsleistung)
ISBN:
978-3-8059-1389-8
Auflage:
Neubearb.
Verlag:
Otto Schmidt/De Gruyter
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
02.12.2024
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
1338
Ladenpreis
499,00EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.

Neben der umfassenden Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur zu den §§ 164–240 BGB ist im Rahmen der Stellvertretung besonders die Einarbeitung der Bedeutung des Einsatzes künstlicher Intelligenz hervorzuheben. Wichtige Schwerpunkte stellen zudem die sog. Wissenszurechnung, das Insichgeschäft sowie der Missbrauch der Vertretungsmacht im Verfahrensrecht dar.

Aufgenommen ist weiter die zahlreiche Kasuistik zur konkludenten Zustimmung sowie die Adressatensystematik und so die rechtsgeschäftliche Kommunikation zwischen den Beteiligten. Die Kommentierung ordnet die §§ 182 ff. BGB systematisch ein, zeigt die Parallelität zum Recht der Bevollmächtigung aber auch die zustimmungsspezifischen Abweichungen, etwa bei der Diskussion der Einschränkung des § 182 Abs. 2 BGB, der die Formfreiheit der Zustimmungserklärung vorsieht. Herausgearbeitet werden auch die Unterschiede der Zustimmung zu einem Vertrag und zu einem einseitigen Rechtsgeschäft. Im Rahmen der Kommentierung der Rückwirkung der Genehmigung bildet die Reichweite der durch das einwilligungslos vorgenommene Hauptgeschäft begründeten Phase der schwebenden Unwirksamkeit einen Schwerpunkt der Betrachtung.

Zudem erläutert die Kommentierung die praktisch weit über den Bereich des bürgerlichen Rechts hinaus sehr bedeutsamen, in den Einzelheiten oftmals schwierig anzuwendenden Vorschriften zur Fristberechnung auf der Basis einer gründlichen Analyse der Gesetzgebungsgeschichte mit zahlreichen Beispielen. Einbezogen werden insbesondere auch die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften.