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Kostenorientierte Steuerung des Zivilprozesses

Das deutsche, englische und amerikanische Prozesskostensystem im Vergleich
ISBN:
978-3-16-148984-6
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
25.08.2006
Autoren:
Reihe:
Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
280
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Verwirklichung des Rechts im Zivilprozess ist weithin eine Frage der Kosten. Michael Breyer erarbeitet systematisch das deutsche Prozesskostenmodell, vergleicht es mit den eher deregulierten Alternativen des englischen und amerikanischen Zivilprozesses und analysiert Effizienz und Effektivität des deutschen Regelungsansatzes. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Modell sehr leistungsstark ist und spricht sich für eine Fortentwicklung des bestehenden Systems unter Beibehaltung der prägenden Elemente aus. In einer rechtsvergleichenden Analyse fragt er zunächst nach den von den Parteien des Zivilprozesses insgesamt zu tragenden Kosten. Der Autor erörtert vor allem die unterschiedliche Bestimmung der Anwaltsvergütung: nach Streitwert in Deutschland, nach Zeitaufwand in den USA und in England. Anschließend fragt er nach der Verteilung der Kosten zwischen den Parteien mit den Alternativen einer Unterliegenshaftung und einer Haftung für prozessuales Verschulden. Schließlich analysiert er die Möglichkeiten der Parteien, sich zur Finanzierung und Versicherung ihres Prozesses Dritter zu bedienen. Unterschieden werden steuerfinanzierte Angebote der öffentlichen Hand (Prozesskostenhilfe, legal aid) und von den Parteien finanzierte Angebote privater Unternehmen (Rechtsschutzversicherung, anwaltliches Erfolgshonorar, Prozessfinanzierung). Effizienz und Effektivität werden an den Parametern Transaktionskosten, Zugang der Bürger zu Gericht und Unabhängigkeit der Anwälte von Staat, Partei und sonstigen Dritten gemessen. Beim Transaktionskostenvergleich berücksichtigt der Autor gleichermaßen die Kosten der öffentlichen Hand für die Einrichtung des Justizapparates und die Parteikosten.
Biografische Anmerkung
Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Montpellier (D.E.U.G.) und an der Harvard Law School (LL.M.); 2005 Promotion; Rechtsreferendar in Düsseldorf.