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Kriminalpräventionsrecht

Eine rechtsetzungsorientierte Studie zum Polizeirecht, zum Strafrecht und zum Strafverfahrensrecht
ISBN:
978-3-16-153738-7
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
05.10.2015
Autoren:
Reihe:
Jus Publicum
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
617
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Das Recht der polizeilichen Kriminalprävention befindet sich in einer Regelungskrise. Einerseits soll die Polizei immer weitergehende Präventionsbedürfnisse befriedigen: Sie soll komplexe kriminelle Strukturen des Terrorismus und der organisierten Kriminalität eindämmen. Zudem soll sie gesellschaftliche Funktionszusammenhänge wie den öffentlichen Raum mitgestalten, um Straftaten dort bereits im Keim zu ersticken. Hierzu soll sich die Polizei an Handlungskonzepten orientieren, welche über die herkömmlichen Muster hoheitlicher Sicherheitsgewähr erheblich hinausgehen. Andererseits ist bisher weitgehend ungeklärt, wie sich diese erweiterte Präventionstätigkeit wirksam regulieren lässt. Dieses konzeptionelle Defizit führt fast zwangsläufig zu mangelhaften Regelungen, die vielfach verfassungsrechtliche Anforderungen verfehlen.
Matthias Bäcker arbeitet die erweiterten kriminalpräventiven Handlungskonzepte der Polizei heraus und untersucht, wie diese Handlungskonzepte rechtlich ermöglicht und zugleich so begrenzt werden können, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Dazu zeigt er materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Erweiterungsansätze im Strafrecht, im Polizeirecht und im Strafverfahrensrecht auf. In einer Gesamtschau ordnet er diese Erweiterungsansätze und Regime einander zu und stellt so die Grundlagen eines leistungsfähigen Kriminalpräventionsrechts bereit.
Die Arbeit wurde mit dem Preis der Deutschen Hochschule der Polizei 2016 ausgezeichnet.
Schlagwörter
Biografische Anmerkung
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg, Berlin und London; 2000 Erstes Staatsexamen; 2001 Master of Laws (LL.M.) in European Law; 2003 Zweites Staatsexamen; 2006â08 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 2007 Promotion; 2008â14 Juniorprofessor für Ãffentliches Recht an der Universität Mannheim; 2014 Habilitation; 2014â15 Universitätsprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2015â16 Universitätsprofessor für Ãffentliches Recht am Karlsruher Institut für Technologie; seit 2016 Universitätsprofessor für Ãffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.