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Kunstfreiheit und Gangsta-Rap

Eine Analyse des Grundrechts auf Kunstfreiheit am Beispiel des deutschsprachigen Gangsta-Rap
ISBN:
978-3-7046-9260-3
Verlag:
Verlag Österreich
Land des Verlags:
Österreich
Erscheinungsdatum:
23.11.2023
Autoren:
Reihe:
Schriften zum österreichischen und europäischen öffentlichen Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
236
Ladenpreis
54,00EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Die Freiheit der Kunst und ihre Grenzen

Seit dem Erfolg des deutschsprachigen Gangsta-Raps der letzten Jahre wird auch die Frage nach der Freiheit der Kunst (und ihrer Grenzen) vermehrt gestellt. Während diese Diskussionen allerdings oft auf soziologischer oder gesellschaftspolitischer Ebene geführt werden, betrachtet dieses Buch das Thema anhand von Beispielen aus Deutschland und Österreich erstmals aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Schwierigkeiten werden aufgezeigt, welche sich im Umgang mit einem (Kultur)Phänomen ergeben, das erst in den letzten Jahrzehnten entstand und welches ein juristisches Kernproblem wieder aufwärmt: den (praktischen) Umgang mit dem Grundrecht auf Kunstfreiheit.

Im Mittelpunkt steht eine rechtsdogmatische Standortbestimmung des Art 17a StGG und damit die Frage, ob tatsächlich jede Äußerung, die musikalisch unterlegt wird, oder jede Performance als Kunst im verfassungsrechtlichen Sinn kategorisiert werden muss. An diese Frage anknüpfend werden die verfassungsrechtlichen Eingrenzungsmöglichkeiten der Kunstfreiheit aus heutiger Sicht analysiert und neue Ansätze für den Umgang mit diesem Grundrecht und dem deutschsprachigen Gangsta-Rap aufgezeigt.

Biografische Anmerkung

Univ.-Ass. Mag. Dr. Antonia Bruneder, BA

arbeitet derzeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Univ.-Prof. DDr. Dr. h. c. Bernd Wieser am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft (Universität Graz) und als Dramaturgin (Musikverein für Steiermark). Ihr Forschungsschwerpunkt liegt in allgemeinen verwaltungs- bzw verfassungsrechtlichen Aspekten des Kunst- und Kulturrechts und speziell im Musikrecht, das sie sowohl aus musikwissenschaftlicher als auch juristischer Perspektive beleuchtet.