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Makler als Geschäftsbesorger

ISBN:
978-3-16-200518-2
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
31.10.2026
Reihe:
Jus Privatum
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
350
Ladenpreis
118,30 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Das BGB kennt mit den §§ 652-654 nur drei allgemeine Vorschriften, die den Zivilmaklervertrag regeln, ohne ihn aber zu konturieren. Der großen praktischen Bedeutung der Maklertätigkeit, insbesondere bei der Immobilienvermittlung, trägt dies nicht hinreichend Rechnung. Fehlentwicklungen in der Praxis sind die Folge. Punktuelle Interventionen des Gesetzgebers in jüngerer Zeit ("Bestellerprinzip"), sollten etwa das Wohnen bezahlbarer machen, zeigten aber nur einen begrenzten Erfolg und haben zu dogmatischen Verwerfungen geführt.
Spricht man von dem Makler oder dem Maklervertrag, übersieht man, dass Zivil- und Handelsmakler gänzlich unterschiedliche Funktionen wahrnehmen. Aber selbst die Tätigkeit von Zivilmaklern ist keine homogene; zwischen Online-Marktplätzen, Immobilien- und Versicherungsmaklern unterscheidet sie sich erheblich. Frank Spohnheimer spürt den Ursachen für Fehlentwicklungen in der Maklerpraxis nach und denkt das Maklerrecht auf der Grundlage der bestehenden Regelungen neu. Maklerverträge, bei denen dies erforderlich und sinnvoll ist, deutet er als atypische Geschäftsbesorgungsverträge, die zur Subordination unter die Interessen des Auftraggebers verpflichten.
Auf dieser Grundlage werden ein allgemeines Maklergeschäftsbesorgungsrecht entwickelt und die Subordinationspflichten der praktisch bedeutsamen Maklertypen des Immobilien-, des Versicherungs- und des Verbraucherdarlehensmaklers konturiert. Dabei liefert die Untersuchung auch Impulse zur Wiederbelebung des vielfach schon abgeschriebenen Handelsmaklers.

Biografische Anmerkung
Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken; 2010 Promotion; Rechtsreferendariat am OLG Saarbrücken; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FernUniversität in Hagen; Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Hannover, Marburg und Kiel; 2025 Habilitation (FernUniversität in Hagen); Lehrstuhlvertretung an der Universität Osnabrück.