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Mediation als schlüsselqualifizierendes Erkenntnisformat

Rechtsdidaktische Legitimation der Mediation aus rechtsphilosophischer, lernpsychologischer und ausbildungsbezogener Sicht unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates
ISBN:
978-3-339-12958-1
Auflage:
Aufl.
Verlag:
Kovac, Dr. Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.05.2022
Autoren:
Reihe:
Schriftenreihe Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
486
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Mediation wurzelt als erkenntniszentrierte Hochform menschlicher Konfliktbeilegung im universal gültigen Naturrecht. Bereits in der vorstaatlichen Hirtengesellschaft der Nuer haben sog. Leopardenfellpriester bei Blutfehden in analoger Weise vermittelt. Mediation lässt sich naturrechtlich begründen, d.h. legitimieren. Das Verfahren richtet die Beziehungen der Konfliktparteien in kooperativ-integrativer Weise befriedend aufeinander aus. Voraussetzung hierfür ist eine spezifische Haltung, die Mediation nicht nur zu einem juristischen, sondern auch zu einem psychologischen Erkenntnisverfahren macht. Das mediative Verfahren zielt in dreifacher Hinsicht auf Befriedung durch Erkenntnis: (1) Mediation ist ein Mittel des Rechts. (2) Mediation ist ein Lehr-Lern-Format. (3) Mediation dient der Selbst- und Fremderkenntnis, d.h. der persönlichkeitsentwickelnden Reifung von Individuen und Kollektiven durch (Aus)Bildung. Wer Mediation wissenschaftlich fundiert praktiziert (Praxeologie), der nutzt eine disziplinübergreifende Schlüsselqualifikation nicht nur der Jurisprudenz, sondern sämtlicher sozialer Wissenschaften und Praktiken. Die Monografie leuchtet die vorpositivrechtliche universale Legitimation der Mediation als holistisches Erkenntnisformat in rechtsdidaktischer Hinsicht aus. Dies geschieht durch methodische Triangulation über den Dreiklang Rechtsphilosophie, Lernpsychologie und curricular-ausbildungsbezogenem Blick. Die rechtsdidaktische Legitimation ist neben der pragmatischen, gesetzlichen und bisherigen überpositiv-universellen Begründungsdimension ein vierter, bislang unerkannter eigenständiger Begründungsansatz des mediativen Verfahrens. Er wird mit dieser Dissertation erstmals vorgelegt und zur Diskussion gestellt. Indem er als legitimierendes Element das schlüsselqualifizierend-didaktische Erkenntnis- und Vollzugspotential der Mediation benennt, zielt er auf rechtspolitische Konsequenzen und geht über die bisherigen überpositiv-universellen Begründungsansätze hinaus.