Mores im klassischen römischen Recht
ISBN:
978-3-428-19412-4
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
24.09.2025
Reihe:
Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F.
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
842
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Relevanz und Wirkweise der ›mores‹ im römischen Recht sind seit Jahrhunderten umstritten. Bislang wurden stets Sachfragen – etwa nach dem Gewohnheitsrecht – an die Quellen herangetragen. Diese Untersuchung wählt einen anderen Weg: Im Lichte der jüngeren Forschung zur römischen und romanistischen Methodik werden mit wortmonographischem Vollständigkeitsanspruch aus den juristischen Quellen des klassischen Rechts die Funktionen der ›mores‹ induziert.
Unmittelbare Bindungswirkung entfalten nur wenige als ›mores bezeichnete Rechtsprinzipien, die auf dem Konsens des römischen Volkes beruhen. Andere ›mores‹ binden nur kraft Anerkennung durch den Princeps als Lokalrecht oder durch die Juristen als Auslegungsgrundsatz. ›Contra bonos mores‹ dient im ediktalen Kontext der Abgrenzung erlaubten und verbotenen Verhaltens. Im Übrigen berufen sich v.a. spätklassische Juristen im Wege kreativer ›inventio‹ auf das Verdikt, um die Kohärenz innerhalb der Rechtsordnung oder zwischen Rechts- und Werteordnung zu sichern.
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Biografische Anmerkung
Matthias Ehmer studied law at Ruprecht-Karls University of Heidelberg from 2014 to 2019. After his First legal Examination, he joined Julius-Maximilians-University of Würzburg as PhD student and research assistant to Prof Dr Wolfram Buchwitz. During his PhD programme, which was funded by the Studienstiftung des Deutschen Volkes, he spent research sojourns at the universities of Padua and Naples »Federico II«. In 2023, he started his legal clerkship in the Higher Regional Court district of Stuttgart. Ehmer completed his doctorate in 2024. He researches and publishes on Roman law, civil law and methodology.









