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Nichtdiskriminierende Beschränkungen der Grundfreiheiten

Allgemeine Dogmatik und Auswirkungen auf Ertragsteuern
ISBN:
978-3-16-201057-5
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
30.11.2026
Autoren:
Reihe:
Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
560
Ladenpreis
138,80 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Bereits seit seiner Entscheidung in Dassonville erkennt der EuGH an, dass die EU-Grundfreiheiten nicht nur eine gleichheitsrechtliche, sondern auch eine freiheitsrechtliche Dimension aufweisen. Jedoch ist weiterhin weitestgehend ungeklärt, unter welchen Voraussetzungen eine solche nichtdiskriminierende Beschränkung der Grundfreiheiten vorliegt. Besonders im Steuerrecht spielt die freiheitsrechtliche Dimension bisher nahezu keine Rolle, obwohl das Steuerrecht insgesamt gesehen eines der in der Praxis wichtigsten Anwendungsgebiete der Grundfreiheiten ist.
Angesichts dieses Ausgangsbefunds legt Noah Zimmermann dar, weshalb eine Auslegung der Grundfreiheiten auch als Freiheitsrechte überzeugend ist. Sodann erläutert er, wann eine nichtdiskriminierende Beschränkung vorliegt. So stellt der EuGH im Rahmen der freiheitsrechtlichen Dimension maßgeblich darauf ab, ob der Marktzugang betroffen ist. Problematisch ist, dass der EuGH das äußerst vage Marktzugangskriterium nicht näher konkretisiert, was zu teilweise vollkommen unvorhersehbaren Entscheidungen im Einzelfall führt. Der Autor schlägt deshalb als Konkretisierung vor, für die Bejahung einer nichtdiskriminierenden Beschränkung alternativ eine ausdrückliche Regulierung des Marktzugangs oder aber eine faktische Versperrung des Marktzugangs zu fordern. In beiden Fällen besteht ein enger Zusammenhang der Maßnahme zum Marktzugang, in der ersten Variante aufgrund der formellen Regulierung des Marktzugangs und in der zweiten aufgrund der besonders starken faktischen Auswirkung auf den Marktzugang.
Angewendet auf konkrete steuerrechtliche Beispiele führt der vorgeschlagene Konkretisierungsansatz zu dem Ergebnis, dass die Erhebung von Ertragsteuern als solche keine nichtdiskriminierende Beschränkung darstellt, da hierdurch der Marktzugang nicht versperrt wird. Vielmehr sind nichtdiskriminierende steuerrechtliche Regelungen nur ganz ausnahmsweise eine Beschränkung der Grundfreiheiten.

Biografische Anmerkung
Noah Zimmermann (Von (Autor))
Geboren 1998; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg; 2026 Promotion ebenda; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg.