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(Personen-)Gesellschaften im Erbschaftsteuerrecht

Vorgaben des Leistungsfähigkeitsprinzips für die Besteuerung. Zugleich eine kritische Auseinandersetzung mit § 2a ErbStG
ISBN:
978-3-16-200710-0
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
30.09.2026
Autoren:
Reihe:
Veröffentlichungen zum Steuerrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
327
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91,50 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Die lange umstrittene transparente Besteuerung von Personengesellschaften im Erbschaftsteuerrecht wurde mit dem Inkrafttreten des MoPeG durch § 2a ErbStG erstmals ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben. Christoph Wolf untersucht die Frage, ob diese Regelung verfassungsgemäß ist. Ausgangspunkt seiner Analyse ist die widersprüchliche Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften im ErbStG sowie die Bedeutung des steuerrechtlichen Leistungsfähigkeitsprinzips. Vor diesem Hintergrund kommt er zu dem Ergebnis, dass § 2a ErbStG gegen das Grundgesetz verstößt. Nach seiner Auffassung lässt sich die transparente Besteuerung von Personengesellschaften - insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Erbschafts- und Schenkungsteuer - nicht mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip vereinbaren. Anschließend untersucht der Autor die Folgen dieser Verfassungswidrigkeit. Aufbauend auf den Besteuerungsgrundsätzen für Kapitalgesellschaften entwickelt er ein Konzept, mit dem Personen- und Kapitalgesellschaften im ErbStG künftig einheitlich behandelt werden könnten. Dazu analysiert er zunächst die zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen, die Veränderungen im Gesellschaftsvermögen zugrunde liegen können, und zeigt auf, wie bestimmte schenkungsteuerrelevante Vorgänge bereits nach geltendem Recht intransparent besteuert werden können. Darauf aufbauend prüft er, ob eine bestehende Besteuerungslücke bei Leistungen an Personengesellschaften dadurch geschlossen werden könnte, dass Wertsteigerungen von Gesellschaftsbeteiligungen unter § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gefasst werden. Dies lehnt er unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Leistungsfähigkeitsprinzips im ErbStG ab. Abschließend unterbreitet er einen Vorschlag für eine möglichst systemgerechte Neuregelung des § 7 Abs. 8 ErbStG, die auch Personengesellschaften einbezieht.
Biografische Anmerkung
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin, am King's College London und an der Cornell University (LL.M.); Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin; 2025 Promotion (Bayreuth); Rechtsanwalt in München.