Praxiskommentar zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung VRV 2015
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) ist eine verbindliche rechtliche Vorschrift, die von allen Ländern und Gemeinden sowie deren wirtschaftlichen Unternehmungen, Betrieben und betriebsähnlichen Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit eingehalten werden muss. Einheitliche Standards ermöglichen die Vergleichbarkeit und verbessern die Transparenz. Doch die Umsetzung dieser Vorschriften stellt viele Anwender:innen vor große Herausforderungen: Wie sind die Vorgaben im Detail zu interpretieren? Welche typischen Fehler sollten unbedingt vermieden werden? Und wie lassen sich Vermögenswerte und Schulden korrekt bewerten und erfassen?
Die Autor:innen, die eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung und Schulung zur VRV 2015 spielen, haben ihr fundiertes Wissen in diesem Werk zusammengetragen. Alle Paragraphen und Anhänge der VRV 2015 wurden umfangreich kommentiert und mit zahlreichen Beispielen und Hinweisen aus der Praxis, ausgewählten Rechnungshofberichten sowie übersichtlichen Abbildungen anschaulich erklärt.
Dieser Praxiskommentar schafft nicht nur Klarheit, sondern bietet auch praktische Lösungen und dient als wertvoller Begleiter in der täglichen Anwendung der VRV 2015.
Herausgeber:in:
Hans-Jörg Hörmann ist Leiter der Gemeindeaufsicht Steiermark und unterstützt den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund als Fachexperte im VR-Komitee.
Christina Pfau ist Fachexpertin und Legistin der VRV 2015 im Bundesministerium für Finanzen (Abteilung für Finanzverfassung und Finanzausgleich) sowie Mitglied des VR-Komitees.
Autor:innen:
Klaus Kraml ist beim Land Oberösterreich in der Direktion Finanzen als Leiter der Landesbuchhaltung und übergreifend als Ländervertreter im VR-Komitee tätig.
Elisabeth Oberleitner ist am Rechnungshof Österreich Prüfungsleiterin und Mitglied des VR-Komitees tätig.
Christian Schleritzko ist Konsulent beim Österreichischen Gemeindebund für Fragen zu Finanzen und Haushaltsrecht sowie Mitglied des VR-Komitees.