Prüfungsmaßstäbe des § 231 InsO
ISBN:
978-3-339-15032-5
Auflage:
Aufl.
Verlag:
Kovac, Dr. Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.11.2026
Reihe:
Insolvenzrecht in Forschung und Praxis
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
274
Der Prüfungsmaßstab, den das Insolvenzgericht bei der Anwendung von § 231 InsO anzusetzen hat, ist und war in den letzten Jahren eine äußerst umstrittene Frage auf dem Gebiet des Insolvenzplanverfahrens. Der BGH hat schließlich in seinem Beschluss vom 7. Mai 2015 (Az. IX ZB 75/14) festgestellt, dass bei § 231 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte zu prüfen ist. Damit wurde zwar die Frage nach der rechtlichen Prüfungstiefe bei diesem Tatbestand geklärt. Nicht geklärt ist jedoch, ob das Insolvenzgericht dabei vollumfänglich zur Ermittlung von Amts wegen befugt ist und welchen Prüfungsmaßstab das Gericht bei den übrigen Tatbeständen des § 231 InsO anzusetzen hat. Um diese Aspekte zu untersuchen und die Auffassung des BGH kritisch zu hinterfragen, hat sich die Arbeit zum Ziel gesetzt, eine umfassende verfahrensrechtliche Einordnung der Zurückweisungsprüfung nach § 231 InsO vorzunehmen.
Dabei wird zum einen auf die vorgelagerte Frage nach der Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Insolvenzplanverfahren eingegangen. Zum anderen werden ausgehend von dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz einer umfassenden gerichtlichen Prüfung verschiedene Problemfelder und Aspekte untersucht, denen Rechtsprechung und Literatur eine einschränkende Wirkung mit Blick auf die Prüfung von § 231 InsO zuschreiben. So spielt im Rahmen von § 231 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO beispielhaft das Verhältnis zur Planbestätigungsentscheidung nach den §§ 248, 250 InsO eine wesentliche Rolle. Dies gilt gleichermaßen für den Einfluss des Beschleunigungsgrundsatzes oder die in § 231 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 InsO enthaltene Formulierung „offensichtlich“, die sich zudem in verschiedensten weiteren Prüfungsvorschriften findet. Letztere soll nach Ansicht des BGH das wesentliche Argument für eine umfassende Prüfung von § 231 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO sein. Um den Wirkungsgrad dieser Faktoren zu untersuchen, wird unter anderem eine verfahrensvergleichende Betrachtung vorgenommen.