Recht Allgemein
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Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von WindkraftanlagenVerlag:Lexxion VerlagsgesellschaftKutz FabianErscheinungsjahr:2015