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Reformation - Staat - Religion

Zur Grundlegung und Aktualität der reformatorischen Unterscheidung von Geistlichem und Weltlichem
ISBN:
978-3-16-155217-5
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.08.2017
Autoren:
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
304
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Peter Unruh behandelt in einem Dreischritt die Grundlegung und Aktualität der reformatorischen Unterscheidung von Geistlichem und Weltlichem, die auch unter der Bezeichnung Zwei-Reiche/Zwei-Regimenten-Lehre firmiert. In einem ersten Schritt legt er die Grundlegung dieser Unterscheidung bei den maßgeblichen Reformatoren (Luther, Melanchthon, Zwingli und Calvin) mit einem Schwerpunkt auf Luther frei. Während Luther die Unterscheidung konsequent durchhält, zeigen sich bei Melanchthon und den Schweizer Reformatoren starke Tendenzen zu einer Vermischung. In einem zweiten Schritt verfolgt der Autor die Entwicklung der reformatorischen Unterscheidung von der Reformation bis zur Epochengrenze des Jahres 1918. Als prägende Elemente dieser Entwicklung werden die Friedensregelungen von 1555 und 1648 sowie Begriff und Bedeutung des landesherrlichen Kirchenregiments ausgewiesen. Im dritten Schritt wird die Aktualität des reformatorischen Gedankenguts für das aktuelle Religionsverfassungsrecht nebst der einschlägigen Staats- und Verfassungstheorie untersucht. Hier werden die tragenden Säulen des Religionsverfassungsrechts des Grundgesetzes (das Grundrecht der Religionsfreiheit, das Verbot der Staatskirche und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften) und aktuelle staats- und verfassungstheoretische Auffassungen zum Thema Staat und Religion sowie zur Rolle der Religion im politischen Diskurs in den Blick genommen. Das Ergebnis lautet, dass auch der demokratische Verfassungsstaat der Gegenwart vom reformatorischen Erbe der Unterscheidung von Staat und Religion zehren kann.
Biografische Anmerkung
Geboren 1965; 1993 Promotion; 2001 Habilitation; Präsident des Landeskirchenamtes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und apl. Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie an der Georg-August-Universität Göttingen.