Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht
Über 120 namhafte Autorinnen und Autoren sorgen für die regelmäßige Aktualisierung des Großkommentars
Der Rill-Schäffer-Kommentar zum Österreichischen Bundesverfassungsrecht versammelt eine Vielzahl hochkarätiger Autorinnen und Autoren, die nicht nur den Kernbestand des B-VG, sondern darüber hinaus auch das sonstige Bundesverfassungsrecht, allen voran, aber keineswegs nur das StGG, die EMRK und die Staatsverträge von St. Germain und Wien, gründlich wissenschaftlich analysieren und in ihrer praktischen Bedeutung, insbesondere vor den Höchstgerichten kritisch spiegeln. Jede Bestimmung wird dabei von den jeweils einschlägigsten Expertinnen und Experten bearbeitet und bei Bedarf, insbesondere nach grundlegenden Änderungen auch aktualisiert.
Die 34. Lieferung aktualisiert und ergänzt die Kommentierungen zur Kompetenzverteilung, zum Gemeinderecht und zur Volksanwaltschaft. Sie bringt Neues zum Petitionsrecht und zum Staatsvertrag von Wien sowie zum Recht der Selbstverwaltung.
Art 15 Abs 7 B-VG (Höllbacher)
Art 118a B-VG (Stolzlechner/Auner)
Art 148a (Thienel/Leitl-Staudinger)
Art 148b (Thienel/Leitl-Staudinger)
Art 148d (Thienel/Leitl-Staudinger)
Art 148e (Thienel/Leitl-Staudinger)
Art 148g (Thienel/Leitl-Staudinger)
Art 148h, § 15 Abs 1 HOG (Thienel/Leitl-Staudinger)
Art 148j (Thienel/Leitl-Staudinger)
Art 11 StGG (Konrath)
Art 7 StV Wien (Forster)
§ 15 Abs 1 HOG (Thienel/Leitl-Staudinger)
§ 68 WKG (Zellenberg)
Der Kommentar versteht sich als Plattform des Diskurses über praktisch alle zentralen und peripheren Fragen des Österreichischen Bundesverfassungsrechtes. Die Pluralität der Autorinnen und Autoren wie der Themen machen unterschiedliche Blickwinkel und mitunter auch Standpunkte unvermeidlich; gerade davon lebt aber die Diskussion, aus der sich erst ein Gesamtbild des Österreichischen Bundesverfassungsrechtes ergibt.
Benjamin Kneihs und Georg Lienbacher haben die Herausgeberschaft des B-VG Kommentars vor rund zehn Jahren übernommen. Die neuen Herausgeber konnten in kurzer Zeit insgesamt über neunzig namhafte Autorinnen und Autoren gewinnen, die die Kommentierung des Bundesverfassungsrechtes bald vervollständigen werden.
Die 1. Lieferung zum Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht erfolgte im Dezember 2001.









