Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht
Über 120 namhafte Autorinnen und Autoren sorgen für die regelmäßige Aktualisierung des Großkommentars
Der Rill-Schäffer-Kommentar zum Österreichischen Bundesverfassungsrecht versammelt eine Vielzahl hochkarätiger Autorinnen und Autoren, die nicht nur den Kernbestand des B-VG, sondern darüber hinaus auch das sonstige Bundesverfassungsrecht, allen voran, aber keineswegs nur das StGG, die EMRK und die Staatsverträge von St. Germain und Wien, gründlich wissenschaftlich analysieren und in ihrer praktischen Bedeutung, insbesondere vor den Höchstgerichten kritisch spiegeln. Jede Bestimmung wird dabei von den jeweils einschlägigsten Expertinnen und Experten bearbeitet und bei Bedarf, insbesondere nach grundlegenden Änderungen auch aktualisiert.
Die 33. Ergänzungslieferung rückt mit der Kommentierung des Art 3 B-VG sprichwörtlich das Staatsgebiet in den Blick. Auch die Kompetenzverteilung, das Parlamentsrecht, die Gemeinde(selbst)verwaltung und der Rechnungshof werden beleuchtet. Schließlich werden auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Schlussbestimmungen des B-VG erläutert.
Art 3 B-VG (Ranacher)Art 15 Abs 5 B-VG (Lendl-Lewisch)Art 30b B-VG (Bajlicz)Art 118 B-VG (Stolzlechner/Auner)Art 127a B-VG (Baumgartner/Lenzbauer)Art 127c B-VG Tauschseiten 17/18 (Lenzbauer)Art 134 B-VG (Mayr)Art 152 B-VG (Kern)Vorbem HabsburgerG (Olechowski)§ 1 HabsburgerG (Olechowski)§ 2 HabsburgerG (Olechowski)§ 3 HabsburgerG (Olechowski)§ 4 HabsburgerG (Olechowski)§§ 5 f HabsburgerG (Olechowski)§ 7 HabsburgerG (Olechowski)§§ 8 f HabsburgerG (Olechowski)Art 64, 65 StV von St. Germain (Ennöckl)
Der Kommentar versteht sich als Plattform des Diskurses über praktisch alle zentralen und peripheren Fragen des Österreichischen Bundesverfassungsrechtes. Die Pluralität der Autorinnen und Autoren wie der Themen machen unterschiedliche Blickwinkel und mitunter auch Standpunkte unvermeidlich; gerade davon lebt aber die Diskussion, aus der sich erst ein Gesamtbild des Österreichischen Bundesverfassungsrechtes ergibt.
Benjamin Kneihs und Georg Lienbacher haben die Herausgeberschaft des B-VG Kommentars vor rund zehn Jahren übernommen. Die neuen Herausgeber konnten in kurzer Zeit insgesamt über neunzig namhafte Autorinnen und Autoren gewinnen, die die Kommentierung des Bundesverfassungsrechtes bald vervollständigen werden.
Die 1. Lieferung zum Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht erfolgte im Dezember 2001.