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Schadensersatz bei Tötung

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen und japanischen Deliktsrecht
ISBN:
978-3-16-200629-5
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
03.08.2026
Reihe:
Schriften zum Ostasiatischen Privatrecht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
331
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Seit Jahren wird die deliktische Schadensersatzpflicht bei Tötungen im deutschen Recht diskutiert. Zwar führte der Gesetzgeber 2017 das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB) ein, doch gilt der restriktive Ansatz weiterhin als unbefriedigend. Bei der Tötung eines Kindes wird nur ein geringes Hinterbliebenengeld gewährt. Dies wird als »Tötung zum Nulltarif« kritisiert. Das japanische Recht verfolgt einen anderen Ansatz: Erben können sowohl den Erwerbsschaden als auch Schmerzensgeld wegen der Verletzung des Lebens geltend machen. Diese »Vererbungstheorie« führt zu deutlich höheren Entschädigungen und ist bislang kaum in deutscher Sprache erforscht. Julien Schickling zeigt auf Grundlage eines funktionalen Rechtsvergleichs auf, dass dem japanischen Recht wichtige Impulse für eine Fortentwicklung des deutschen Rechts entnommen werden können. Julien Schickling beleuchtet eine mögliche Haftungserweiterung auch unter rechtsökonomischen Gesichtspunkten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Anreizwirkung des Haftungsrechts. Er untersucht schließlich aus einer rechtssoziologischen Perspektive, wie Streitigkeiten bei den praxisrelevanten Verkehrsunfällen mit Todesfolge beigelegt werden. Zu diesem Zweck hat er in Japan zahlreiche Experteninterviews mit den an der Streitbeilegung beteiligten Akteuren geführt. Das japanische Recht könnte auch in diesem Bereich als Vorbild für das deutsche Recht dienen. Eine stärkere Standardisierung der Schadensbeträge, mehr Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung sowie eine erhöhte Spezialisierung der Entscheidungsträger könnten zu einer zügigen, einheitlichen und kostengünstigen außergerichtlichen Streitbeilegung zugunsten der Hinterbliebenen beitragen.
Biografische Anmerkung
Geboren 1997; Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt, der University of Florida (USA) und der Osaka-Universität (Japan); 2021 Erste Juristische Prüfung; 2023 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2025 Promotion (Frankfurt); Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main.