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Schadensersatz statt der Eigentumsvormerkung?

Die (Un-)Anwendbarkeit des Schadensersatzanspruches statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) auf den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsberechtigten gegen den Dritterwerber (§ 888 Abs. 1 BGB)
ISBN:
978-3-428-19597-8
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
14.10.2025
Autoren:
Reihe:
Schriften zum Bürgerlichen Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
317
Ladenpreis
92,50EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Der BGH hat die Frage nach der Anwendung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung auf die Eigentumsvormerkung aufgeworfen. Kann der Vormerkungsberechtigte den Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB monetarisieren, anstatt ihn durchzusetzen? Der Autor gibt als Erster eine ganzheitliche Antwort auf diese Frage. Die Anwendung lässt sich dadurch konstruieren, dass man im Schadensersatzverlangen des Vormerkungsberechtigten eine Genehmigung der vormerkungswidrigen Verfügung sieht. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung passt aber nicht zu der Interessenlage, welche dem Verhältnis zwischen dem Vormerkungsberechtigten und dem Dritterwerber zugrunde liegt. Der Autor trifft bei der Beantwortung der vom BGH aufgeworfenen Frage zudem eine Reihe weiterer Feststellungen, etwa zur Anwendung von schuldrechtlichen Vorschriften auf dingliche Ansprüche, zu den Rechtswirkungen der Vormerkung oder zur Anwendbarkeit von Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses.
Biografische Anmerkung
Marian Thelemann studied law at Friedrich Schiller University Jena, Germany, from 2012 to 2017, specializing in commercial law. He then completed postgraduate studies with a focus on antitrust and tax law as well as business informatics (degree: LL.M. oec.). From 2018 to 2021 he worked as a research assistant at the chair of Prof. Dr. Christian Fischer in Jena. Between 2021 and 2023, he completed his legal clerkship at the district court of Rostock, Germany. He then worked for a commercial law firm in real estate law and for a notary public. In July 2025, he became notary assessor at the chamber of notaries of Mecklenburg-Vorpommern.