Schiedsgerichtsbarkeit im Spannungsfeld von Business and Human Rights
ISBN:
978-3-339-14716-5
Auflage:
Aufl.
Verlag:
Kovac, Dr. Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.01.2026
Reihe:
Schriften zum Zivilprozessrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
396
In den letzten Jahrzehnten hat sich das Feld Business and Human Rights (BHR) als eigenständiger normativ-praktischer Komplex etabliert, dessen Grundlage die UN-Leitprinzipien bilden.
Vor dem Hintergrund unzureichender staatlicher Durchsetzungsmechanismen gewinnt die Frage nach effektiven außerstaatlichen Streitbeilegungsverfahren für menschenrechtlich relevante Konflikte an Bedeutung. Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit tritt dabei als pragmatische, aufgrund internationaler Vollstreckungsregime durchsetzungsstarke Option hervor. Ihre Wirksamkeit wird jedoch durch grundlegende Dogmen begrenzt: Parteienzustimmung bleibt konstitutiv, objektive Schiedsfähigkeit kann durch öffentlich-rechtliche Schranken eingeschränkt sein, und die Vollstreckungserfolge variieren nach Rechtsraum.
Die Untersuchung analysiert die strukturellen Voraussetzungen und verfahrensrechtlichen Gestaltungsoptionen für BHR-Schiedsverfahren. Sie evaluiert die jüngere Entwicklung spezialregelnder Instrumente, namentlich der Hague Rules, und geht der Frage nach, inwieweit Schiedsklauseln in Verträgen ein geeignetes Mittel zur Durchsetzung menschenrechtlicher Ansprüche darstellen.
Im Fokus stehen dabei die normative Kompatibilität von Schiedsverfahren mit menschenrechtlichen Schutzinteressen sowie die Grenzen, innerhalb derer Schiedsgerichte Rechtsansprüche wirksam prüfen und entscheiden können. Zudem diskutiert die Arbeit zentrale Gestaltungsparameter: die Einbindung betroffener Anspruchsberechtigter, adäquate Transparenzregime gegenüber dem Interesse an Vertraulichkeit, Anforderungen an die Qualifikation der Schiedsrichter in menschenrechtlichen Fragestellungen sowie Strategien zur Vermeidung und Behandlung von Interessenkonflikten.
Aus dieser Perspektive wird Schiedsgerichtsbarkeit nicht als universelles Allheilmittel dargestellt, sondern als konditionales Instrument, das bei geeigneter verfahrensrechtlicher Ausgestaltung substanzielle Beiträge zur Schließung von Durchsetzungslücken leisten kann.









