Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau
ISBN:
978-3-406-75505-7
Auflage:
6., überarbeitete und erweiterte Auflage
Verlag:
C.H.Beck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
29.03.2021
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
433
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Zum Werk
Dieses seit langem eingeführte Werk behandelt jeglichen Aufwand, der zur Erhaltung des Mietobjekts notwendig ist, von der Kleinreparatur bis zu grundlegenden Instandsetzungen. Es ist aus der Praxis für die Praxis geschrieben.
Inhalt
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt z. B. sämtliche wesentlichen, seit der letzten Auflage ergangenen BGH- und sonstigen obergerichtlichen Entscheidungen sowie die gesamte aktuelle Literatur. Grundlegende Entscheidungen des BGH zu Schönheitsreparaturen sind berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Richter- und Anwaltschaft, Mietervereine und Haus- und Grundbesitzervereine sowie alle Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter, die sich ihrer Angelegenheit selbst annehmen.
Dieses seit langem eingeführte Werk behandelt jeglichen Aufwand, der zur Erhaltung des Mietobjekts notwendig ist, von der Kleinreparatur bis zu grundlegenden Instandsetzungen. Es ist aus der Praxis für die Praxis geschrieben.
Inhalt
- Schönheitsreparaturen
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Rückbau
- Verjährung und Prozess
- Praxisbezogener Anhang mit
- Formularvereinbarungen
- Muster eines Abnahmeprotokolls
- Muster für Leistungsaufforderung und Vorbesichtigungsverfahren
Vorteile auf einen Blick
- das führende Werk zu diesem Dauerthema
- klare Trennung von Geschäftsraum und Wohnraumproblemen
- einschließlich Verjährung und Prozessrecht
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt z. B. sämtliche wesentlichen, seit der letzten Auflage ergangenen BGH- und sonstigen obergerichtlichen Entscheidungen sowie die gesamte aktuelle Literatur. Grundlegende Entscheidungen des BGH zu Schönheitsreparaturen sind berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Richter- und Anwaltschaft, Mietervereine und Haus- und Grundbesitzervereine sowie alle Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter, die sich ihrer Angelegenheit selbst annehmen.









