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Schuldprinzip und Strafverfassung

Eine Untersuchung zur strafverfassungsrechtlichen Maßstabsbildung durch das Bundesverfassungsgericht
ISBN:
978-3-16-200921-0
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
30.11.2026
Autoren:
Reihe:
Grundfragen des Straf- und Sicherheitsrechts
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
623
Ladenpreis
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In der heutigen Diskussion erscheint das Schuldprinzip häufig als strafverfassungsrechtlicher Gemeinplatz, der keiner näheren Begründung bedarf. Doch die vordergründige Selbstverständlichkeit und der intuitive Zugang verlieren sich, je mehr es gilt, Inhalte, Normstruktur und Geltungsanspruch des Prinzips im Einzelnen nachzuweisen und zu spezifizieren, was „Schuld" im Zugriff des Grundgesetzes auf das Strafrecht eigentlich meint. Morten Boe zeichnet in seiner an der Schnittstelle zwischen Straf- und Verfassungsrecht angesiedelten Arbeit die Herausbildung und unstete Entwicklung des Schuldprinzips in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach. Dabei ergibt sich das Bild einer inhaltlich komplexen Normstruktur, an die sich im Sinne eines Mantelkonzepts vielfältige Teilgehalte anlagern lassen. Zugleich erweist sich das Schuldprinzip als flexibles Schlüsselkonzept, das vermittelt über die semantische Unbestimmtheit des Schuldbegriffs einen potenziell umfassenden Zugriff auf das Strafrecht eröffnet. Entgegen der verbreiteten Charakterisierung als (rein) limitativer Grundsatz wird „Schuld" so tendenziell zu einem holistischen Konstitutionsprinzip, das dem Strafrecht unter dem Grundgesetz Sinn und Inhalt verbindlich vorgibt. All dies gibt Anlass, die oft unhinterfragt vorausgesetzte Geltung des Schuldprinzips als Grundsatz von Verfassungsrang kritisch zu beleuchten. Die Arbeit mündet in der These, dass „das" Schuldprinzip nicht schlüssig als selbstständig geltendes Verfassungsprinzip begründet werden kann. Stattdessen plädiert der Autor dafür, das Schuldprinzip als komplexe verfassungsgerichtliche Maßstabsbildung zu verstehen, die stärker als bisher an den Verfassungstext zurückgebunden werden sollte, um die materielle Offenheit der Strafverfassung unter dem Grundgesetz zu bewahren.
Biografische Anmerkung
Morten Boe (Von (Autor))
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Queen Mary University of London; 2019 Erste Juristische Prüfung; 2020 LL.M. (Universiteit van Amsterdam); 2026 Promotion (HU Berlin); Researcher am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (Freiburg im Breisgau); Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.