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Schutz virtualisierter räumlicher Privatsphäre

Grenzen zulässiger Strafverfolgung im Smart Home
ISBN:
978-3-428-19488-9
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
15.04.2025
Autoren:
Reihe:
Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
469
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Obwohl die Datenerhebung und -verwertung immer bedeutsamer wird und der unaufhaltsame technische Fortschritt beständig zu neuen Ermittlungsmöglichkeiten führt, finden sich in der deutschen Strafprozessordnung nur vereinzelt Regelungen dazu, wie mit diesen »neuen« Erkenntnismöglichkeiten umzugehen ist. Nicht selten ist unklar, mit welcher Befugnis auf welche Daten von welchem Ort aus zugegriffen werden darf. Am Beispiel der Smart Home-Technologie untersucht die Autorin das bestehende strafprozessuale »Datenzugriffssystem« aus IT-forensischer, verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Perspektive. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzniveaus eine umfassende Reform der strafprozessualen Datenzugriffsbefugnisse erforderlich ist. Um der Bedeutung der räumlichen Privatsphäre auch im Zeitalter des Smart Home gerecht zu werden, plädiert sie für die Schaffung eines angemessenen Schutzes der virtualisierten räumlichen Privatsphäre.
Biografische Anmerkung
Christine Untch studied law at the University of Cologne, with a specialisation in international criminal law, criminal procedure law and practice-oriented criminal law. Since 2017, she has been working at the Institute for Foreign and International Criminal Law at the University of Cologne, initially as a student assistant and later on as a research assistant. She received her doctorate in Law at the University of Cologne in 2024. In addition to her work at the University, Christine Untch is currently completing her legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Cologne.