Sicherheitspolizeirecht im Lichte der aktuellen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes
Der Autor:
Senatspräsident d VwGH Dr. Christoph Kleiser
Nach der Gerichtspraxis begann Dr. Christoph Kleiser 1990 seine berufliche Tätigkeit im Niederösterreichischen Landesdienst. Dort war er zunächst bei den Bezirkshauptmannschaften Hollabrunn und Wien-Umgebung u.a. in den Bereichen Verwaltungsstrafrecht und Gewerberecht, dann bei der Abteilung Sanitätsrecht und Krankenanstalten im Amt der NÖ Landesregierung in den Bereichen Apotheken, Privatkrankenanstalten und Gesundheitsberufe tätig, bevor er nach Ableistung der Dienstprüfung 1993 in den Verfassungsdienst der Landesamtsdirektion des Amtes der NÖ Landesregierung berufen wurde. Dort war er u.a. mit Fragen der Legistik, der Umsetzung von Unionsrecht und mit Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Gerichtshof der Europäischen Union befasst.
1996 wurde er Ersatzmitglied der Datenschutzkommission. 2002 war er am Gerichtshof der Europäischen Union bei der österreichischen Generalanwältin tätig.
2003 wurde Dr. Christoph Kleiser am Verwaltungsgerichtshof ernannt, wo er als Berichter in den Senaten 01, 03 und 04 in verschiedensten Bereichen (Asyl, Staatsbürgerschaft, Sicherheitspolizei, Versammlungswesen, Personenstand, Jagd, Waffenrecht, Gewerbe, öffentliche Auftragsvergabe, Privatradio, ORF, Gaswirtschaft und Elektrizitätswesen etc.) judizierte. Er publizierte zu verschiedenen Fragen des öffentlichen Rechts, so etwa zum Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, zum Revisionsmodell und zum Staatsbürgerschaftsrecht und war Vortragender bei diversen Veranstaltungen, so etwa bei den Linzer Legistik-Gesprächen. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2023 wurde Dr. Christoph Kleiser zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Seit 1. Juni 2024 ist er Vorsitzender des auch für das Sicherheitspolizeirecht zuständigen Senates 01.









