Sonstiges
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Begründung der Geltung des Satzes nemo tenetur seipsum accusare für Unternehmen in Deutschland anhand eines Vergleichs mit dem schweizerischen Unternehmensstrafrecht Zugleich ein Beitrag zur Frage nach der Begründung einer UnternehmensschuldAuflage:Aufl.Verlag:Kovac, Dr. VerlagHäbel-Dziubek DennisErscheinungsjahr:2025