Subsidiaritätsgrundsatz und Tatsachenfeststellung unter der Europäischen Menschenrechtskonvention
ISBN:
978-3-662-58886-4
Auflage:
1. Aufl. 2019
Verlag:
Springer Berlin
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
05.09.2019
Reihe:
Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
188
Lieferung in 5-10 Werktagen
Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Dieses Buch ist eine Open-Access-Publikation unter einer CC BY 4.0 Lizenz.
Subsidiarität ist zu einem Schlüsselbegriff des Diskurses um die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geworden. Neben seiner vielbeachteten materiell-rechtlichen Funktion kommt dem Begriff auch eine verfahrensrechtliche Tragweite zu. Das vorliegende Buch widmet sich dieser prozessualen Dimension des Subsidiaritätsprinzips und beleuchtet das Verhältnis von nationalen Gerichten und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Blick auf die Tatsachenfeststellung. Konkret geht es einerseits um die Frage, wie der EGMR mit Tatsachen umgehen soll, die erst nach Abschluss des nationalen Verfahrens entstanden sind oder vor dem EGMR neu vorgebracht werden (echte und unechte Noven). Anderseits ist aufzuzeigen, ob und unter welchen Umständen der EGMR von den Tatsachenfeststellungen der nationalen Gerichte abweichen darf.
Subsidiarität ist zu einem Schlüsselbegriff des Diskurses um die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geworden. Neben seiner vielbeachteten materiell-rechtlichen Funktion kommt dem Begriff auch eine verfahrensrechtliche Tragweite zu. Das vorliegende Buch widmet sich dieser prozessualen Dimension des Subsidiaritätsprinzips und beleuchtet das Verhältnis von nationalen Gerichten und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Blick auf die Tatsachenfeststellung. Konkret geht es einerseits um die Frage, wie der EGMR mit Tatsachen umgehen soll, die erst nach Abschluss des nationalen Verfahrens entstanden sind oder vor dem EGMR neu vorgebracht werden (echte und unechte Noven). Anderseits ist aufzuzeigen, ob und unter welchen Umständen der EGMR von den Tatsachenfeststellungen der nationalen Gerichte abweichen darf.
Schlagwörter
Biografische Anmerkung









