Substitution des Antidumpingrechts durch extraterritoriale Anwendung des EG-Wettbewerbsrechts
ISBN:
978-3-631-60540-0
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.11.2010
Bearbeiter:
Reihe:
Schriften zum Wirtschafts- und Medienrecht, Steuerrecht und Zivilprozeßrecht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
168
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Beim Antidumpingrecht handelt es sich um das am häufigsten angewendete Handelsinstrument sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene. Die Anwenderländer begründen dies i.d.R. mit dem Schutz des fairen Wettbewerbs; in der Praxis ist allerdings meist Protektionismus zu konstatieren, und die Effekte reziproker Anwendung von Antidumpingmaßnahmen gefährden die sich aus der Handelsliberalisierung ergebende weltweite Wohlfahrtssteigerung. Das Antidumpingrecht steht deshalb seit Längerem auf dem Prüfstand. In dieser Arbeit wird der Ansatz verfolgt, das Antidumpingrecht durch Wettbewerbsrecht zu ersetzen. Als wenig erfolgversprechend – da schwer realisierbar und voraussichtlich lückenhaft – wird die Substitution durch supranationales Wettbewerbseinheitsrecht (bzw. ein Weltkartellrecht) eingeschätzt, als aussichtsreich aber diejenige durch nationales Wettbewerbsrecht. In der EU kann das Antidumpingrecht – vom Normzweck ausgehend – als eine Form der extraterritorialen Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts qualifiziert werden, was sich auch anhand der Entstehungsgeschichte des Antidumpingrechts nachweisen lässt. Nach einer Substitution durch das Wettbewerbsrecht könnte die Dumpingabwehr in der Gemeinschaft besser auf die Bekämpfung räuberischen Dumpings ausgerichtet werden, was auch dem Lauterkeitsgedanken in der ökonomischen Betrachtung entspricht. Probleme in der extraterritorialen Anwendung des nationalen Wettbewerbsrechts sind nicht von der Hand zu weisen, sind aber mit einer Weiterentwicklung des International Competition Network (ICN) oder durch andere Kooperationen der Staaten überwindbar.
Biografische Anmerkung
Xinmiao Yu, Bachelorstudium an der Universität Jilin (VR China); ab 2003 Aufenthalt in Deutschland; 2005 Magister iuris an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen; 2010 Promotion an der Universität Göttingen.









