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Teilzeit- und Befristungsgesetz. TzBfG

Kommentar
ISBN:
978-3-406-73504-2
Auflage:
6., neubearbeitete Auflage
Verlag:
C.H.Beck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
29.06.2022
Reihe:
Gelbe Erläuterungsbücher
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
749
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Zum Werk
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse hat erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Besonders intensiv wird in der Öffentlichkeit der im Gesetz geregelte Anspruch auf Verkürzung der persönlichen Arbeitszeit diskutiert. Hierzu liegt mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung der Instanzgerichte sowie des Bundesarbeitsgerichts vor. Der im Gesetz geregelte Teilzeitanspruch hat dadurch deutlichere Konturen gewonnen.
Das gleiche gilt für die im Gesetz geregelten Gleichbehandlungsgebote für in Teilzeit und befristet beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie zu offenen Fragen des Befristungsrechts.

Vorteile auf einen Blick
  • aktuelle EuGH-und BAG-Rechtsprechung
  • aus der Praxis für die Praxis
  • verlässlicher Berater in der Fallbearbeitung

Zur Neuauflage
In der Neuauflage werden die gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, insbesondere zur Brückenteilzeit, erläutert und eingeordnet.
Ferner ist eine Fülle an Rechtsprechung des EuGH, des BAG und der Landesarbeitsgerichte insbesondere zum Befristungsrecht ergangen, die in der Neuauflage enthalten sind.
Neuere Entwicklungen zur Behandlung von Urlaubsansprüchen bei einem Wechsel aus Vollzeit in Teilzeit werden erörtert.
Der Kommentar gibt auch in der Neuauflage in der Praxis ein zuverlässiges Werkzeug an die Hand. Besonderer Wert wird daher auf die Darstellung und Erläuterung der höchstrichterlichen Rechtsprechung gelegt.

Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Justiz, Personalverantwortliche in Betrieben und Unternehmen, Betriebsratsgremien, Gewerkschaften, Hochschulen.