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Terrorismusbekämpfung in der föderalen Sicherheitsarchitektur

Defizite und Reformoptionen
ISBN:
978-3-662-72232-9
Verlag:
Springer Berlin
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
17.12.2025
Reihe:
Juridicum – Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum Humanitären Völkerrecht I Bochum Studies on the International Law of Peace and Armed Conflict
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
416
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92,51EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.

Terroristische Bedrohungen stellen eine immense Herausforderung für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft dar. Ihre Auswirkungen liegen nicht nur in der unmittelbaren Grausamkeit, sondern auch in einer möglichen Spaltung der Gesellschaft bei der Frage nach ihrer Bekämpfung. Üblicherweise werden nach Anschlägen politische Forderungen laut, insbesondere nach erweiterten Befugnissen der Sicherheitsbehörden. Dabei lässt sich in vielen Fällen feststellen: Der Attentäter war den Behörden bereits bekannt. Dieses Buch widmet sich daher der Frage, wie strukturelle Defizite in der staatlichen Terrorismusbekämpfung vermieden werden können, die eben solche Fälle begünstigen. Das Augenmerk liegt dabei auf der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, deren verfassungsrechtliche Grundlagen dargestellt werden. Anhand von Fallstudien zu den Fällen des sog. NSU und dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 analysiert das Buch, welche Probleme dabei in der Vergangenheit aufgetreten sind. Für die aufgezeigten strukturellen Defizite werden mögliche Reformoptionen entwickelt und im Lichte verfassungsrechtlicher Vorgaben bewertet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Einführung von Weisungsbefugnissen des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz gegenüber den jeweiligen Landesbehörden einerseits und der Umstrukturierung der Nachrichtendienste andererseits.

Biografische Anmerkung

Theresa Ackermann ist Rechtsreferendarin in Berlin. Teile des Referendariats absolvierte sie im Bundesministerium des Innern und im Bundeskanzleramt. Sie hat Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum studiert und während des Studiums am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht gearbeitet. Nach dem Studium war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Bundestagsverwaltung mit  Recherchen für den 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode betraut, der sich mit der Aufklärung des Anschlags auf dem Breitscheidplatz in Berlin befasste. Darüber hinaus war sie auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hertie School tätig und hat mehrere Kurzbeiträge zum Sicherheitsrecht und Friedenssicherungsrecht veröffentlicht.