Uebertragung und Zuordnung von Versorgungsverpflichtungen gegenueber Arbeitnehmern im Rahmen einer umwandlungsrechtlichen Spaltung
ISBN:
978-3-631-57832-2
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
22.05.2008
Bearbeiter:
Reihe:
Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
188
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Das Umwandlungsgesetz bietet mit der Möglichkeit der Übertragung einzelner Vermögensteile im Wege der Spaltung ein in der Praxis beliebtes Instrument zur Übertragung von Versorgungsverpflichtungen. Die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen im Wege der Spaltung ist allerdings nicht ganz unproblematisch und wirft zahlreiche in Rechtsprechung und Schrifttum bisher nur unzureichend gelöste Rechtsfragen auf. Der Autor behandelt nach einigen allgemeinen Ausführungen die im Rahmen einer rein innerdeutschen Spaltung auftretenden Rechtsfragen, wobei er zwischen ehemaligen und aktiven Arbeitnehmern unterscheidet und unter anderem auf die besondere Problematik der Bildung von Rentnergesellschaften sowie die Behandlung von Konzernzusagen bei der Spaltung eingeht. Dabei berücksichtigt er auch die aktuellen Änderungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (2. UmwGÄndG). Des Weiteren widmet sich der Autor der aktuellen Diskussion um die grenzüberschreitende Spaltung und geht dort schwerpunktmäßig auf den gesetzlichen Insolvenzschutz und die Zuordnung gemäß § 613a BGB ein. Abgerundet wird das Werk durch eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
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Biografische Anmerkung
Der Autor: Markus Ebert, geboren 1974 in München, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2000 absolvierte er das Erste Staatsexamen und 2002 das Zweite Staatsexamen. Seit 2003 ist er als Rechtsanwalt in München tätig. 2004 schloß der Autor sein Aufbaustudium Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht (LL.M. Eur.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München ab und ist seit 2007 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.









