Unternehmen und Ehe
Für unternehmerisch tätige Ehepartner gibt es sowohl im privaten als auch im unternehmensrechtlichen Bereich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Regelung der ehelichen Gemeinschaft. Privat erfolgt dies durch den Abschluss von Eheverträgen. Für den Bereich des Unternehmens können Unternehmer-Ehegatten rechtzeitig den Gesellschaftsvertrag anpassen, das Ausscheiden regeln bzw. Aufgriffs- und Gewinnausschüttungsregelungen getroffen werden, damit die Scheidung im wirtschaftlichen Bereich keine nachteiligen Konsequenzen mit sich bringt.
Gerade durch den Abschluss eines Ehevertrages kann ein langwieriges, unangenehmes und vor allem teures Scheidungs- und Aufteilungsverfahren vor Gericht vermieden werden. Auch Lebensgemeinschaften können einer allfälligen Trennung mit Partnerschaftsvertrag gelassener entgegen sehen.
Dr. Birgit Leb, MBA ist Rechtsanwältin und Managing-Partnerin der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm) in Linz, Autorin zahlreicher Fachartikel und beschäftigt sich in der Praxis insbesondere mit der Schnittstelle „Ehe und Unternehmen“.